
Eine Frau aus Malchin in der Mecklenburgischen Seenplatte steht derzeit wegen Betrugs vor Gericht. Der Vorwurf betrifft den illegalen Verkauf von Chihuahua-Hunden, angeblich zur Unterstützung ihres Ex-Mannes. Laut Nordkurier ist diese Form des Verkaufs in der Region kein Einzelfall; Mini-Zuchten und der Vertrieb von Welpen zur Aufbesserung von Jobcenter-Leistungen sind weit verbreitet.
Die Angeklagte erhielt über einen Zeitraum von etwa neun Monaten, von Herbst 2022 bis Sommer 2023, insgesamt rund 1200 Euro zu viel. Diese Nebeneinkünfte hatte sie dem Jobcenter nicht gemeldet, was zur Überprüfung ihrer finanziellen Lage führte. Ein anonymer Hinweis sorgte für die Einleitung der Ermittlungen. Aus den Erhebungen ging hervor, dass der Erlös aus dem Verkauf der Welpen an ihren Ex-Mann floss, während sie lediglich 50 Euro als Deckgeld für einen Rüden erhielt. Sie selbst glaubte, keine richtige Züchterin zu sein und war sich der Illegalität ihres Handelns nicht bewusst.
Rechtliche Konsequenzen
Die Richterin stellte das Verfahren letztlich nach Paragraph 153 wegen geringer Schuld ein. Interessanterweise hatte die Frau keine Vorstrafen, und das Gericht entschied, dass sie keinen Eintrag im Vorstrafenregister erhalten würde. Diese Entscheidung fand die Zustimmung der Staatsanwaltschaft, die sich damit einverstanden erklärte.
Der Fall wirft wichtige Fragen zu den Themen Sozialbetrug und Meldesysteme auf. Denn wie der Blog für Arbeitslosenselbsthilfe erläutert, müssen neue Einkünfte beim Jobcenter gemeldet werden. Das Unterlassen einer solchen Meldung kann als Betrug gewertet werden. Es wird empfohlen, Verdacht auf Sozialbetrug zu melden, da auch das Nicht-Handeln Konsequenzen haben kann.
Verbreitete Praktiken
Sozialbetrug ist definiert als der unrechtmäßige Erhalt von Geldern von sozialen Leistungsträgerschaften oder durch falsche Angaben in Anträgen. Ein Beispiel hierfür wäre eine alleinerziehende Mutter, die mit einem Partner zusammenzieht, der Einkommen hat, dieses aber nicht dem Jobcenter meldet. Die zuständigen Stellen sind das Jobcenter für Bürgergeld-Betrug und das Sozialamt für Sozialhilfebetrug. Verdachtsmeldungen können anonym erfolgen, und der Angezeigte erfährt nicht, wer den Hinweis gegeben hat.
Die Reihe von Vorfällen, die in der Region beobachtet wird, könnte auf ein größeres Problem hinweisen. Unlautere Praktiken wie der illegale Verkauf von Hunden zur Finanzierung des Lebensunterhalts könnten strukturell bedingt sein. Diese Umstände erfordern eine verstärkte Überwachung und Prüfung der Einkünfte von Personen, die auf soziale Leistungen angewiesen sind.