
Am 7. Februar 2025 wurde im Schweriner Schlossmuseum ein bedeutsames Zeichen für die Inklusion gesetzt. Die Aktion „Assistenzhund Willkommen“ wurde von Pirko Zinnow, der Direktorin der Staatlichen Schlösser, Gärten und Kunstsammlungen Mecklenburg-Vorpommern, offiziell eingeführt. An der Kasse des Schlossmuseums wurde ein Hinweis-Aufkleber angebracht, der Assistenzhunde als willkommene Begleiter ausweist. An diesem Tag war auch Manja Mhyrre-Kohlenbrenner mit ihrem Kardio-Assistenzhund vor Ort, der speziell dafür ausgebildet ist, gesundheitliche Probleme bei Menschen zu erkennen.
Kardio-Assistenzhunde sind in Deutschland selten und zählen zu einer Vielzahl medizinischer Warnhunde, die Menschen mit unterschiedlichen Arten von Behinderungen unterstützen. Dazu gehören unter anderem Diabetiker-Warnhunde, Hunde für neurologische Erkrankungen und Hunde, die bei psychiatrischen Beeinträchtigungen helfen, insbesondere bei Militärangehörigen mit posttraumatischer Belastungsstörung. Die Aktion wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales initiiert und hat das Ziel, das Bewusstsein für die gesetzlichen Zutrittsrechte von Assistenzhunden zu schärfen.
Gesetzliche Grundlagen
Die Grundlage für den Zutritt von Assistenzhund-Teams wurde durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) geschaffen, das am 1. Juli 2021 in Kraft trat. Unter dem umgangssprachlichen Begriff „Assistenzhundgesetz“ werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Begleitung ihrer Assistenzhunde konkretisiert. Insbesondere § 12e legt fest, dass der Zutritt zu öffentlichen Einrichtungen nicht aufgrund des Assistenzhundes verweigert werden darf, sofern keine unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
Zusätzlich wird die Erlaubnis zur Haltung und Ausbildung dieser Hunde, die Anforderungen an die Eignung sowie Prüfungen in der neuen Assistenzhundeverordnung (AHundV) geregelt. Diese wurde am 22. Dezember 2022 veröffentlicht und konkretisiert die bestehenden gesetzlichen Vorgaben. Damit soll sichergestellt werden, dass Assistenzhunde gut ausgebildet und gesundheitlich geeignet sind, bevor sie im öffentlichen Raum agieren dürfen.
Die Rolle von Ausbildungsstätten
Die AHundV fordert die Zulassung von Ausbildungsstätten für Assistenzhunde sowie die Akkreditierung von Prüfer*innen, die die Eignung der Hunde sowie der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften prüfen. Um als Assistenzhund anerkannt zu werden, sind Nachweise über die Ausbildung, die gesundheitliche Eignung sowie die Notwendigkeit eines Assistenzhundes erforderlich. Diese Regelungen wurden erlassen, um den Zutritt von Assistenzhunden in Einrichtungen wie Restaurants, Arztpraxen oder sogar Krankenhäusern zu erleichtern und um damit die Barrierefreiheit zu fördern.
Die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft (DKG) unterstützt beispielsweise den Zugang von Assistenzhunden zu Krankenhäusern. Das Bundesministerium für Gesundheit hat klargestellt, dass keine medizinisch-hygienischen Bedenken gegen Assistenzhunde bestehen, was die Integration solcher Tiere in öffentliche Einrichtungen zusätzlich erleichtert.
Das Engagement der Aktion „Assistenzhund Willkommen“ in Schwerin ist ein Schritt in die richtige Richtung, um das Bewusstsein in der Gesellschaft zu erhöhen und Assistenzhund-Teams die nötige Akzeptanz zu verschaffen. Die Unsicherheiten beim Personal bezüglich des Zutritts von Assistenzhunden, die keine Blinden- oder Polizeihunde sind, sollten durch solche Initiativen abgebaut werden. Die Sensibilisierung für die Zutrittsrechte von Assistenzhunden ist von entscheidender Bedeutung, um eine inklusive Gesellschaft zu fördern.
NDR berichtet, dass … Pfotenpiloten informiert über das Assistenzhundgesetz Assistenzhunde NRW bietet rechtliche Informationen