
In Deutschland droht eine besorgniserregende Zunahme der Katzenpopulation. Der Deutsche Tierschutzbund schätzt, dass *200 Millionen Nachkommen* innerhalb der nächsten zehn Jahre aus einer unkontrollierten Vermehrung von Katzen entstehen können. Diese proaktive Warnung ist eine Reaktion auf das Problem der unkastrierten Freigänger-Katzen, die auch mit wildlebenden Katzen Nachkommen zeugen und so zur ungewollten Vermehrung beitragen. Die Herausforderung ist gewaltig: eine einzige Katze kann bis zu drei Mal im Jahr trächtig werden, wobei jede Tragzeit etwa *65 Tage* beträgt. Die Paarungszeit, die meist ab März beginnt, steht bevor, und viele Katzenhalter sind sich der möglichen Konsequenzen oft nicht bewusst.
Der Tierschutzverein Sternberger Seenland, vertreten durch Juliane Mathes, macht auf die dringliche Notwendigkeit einer Kastrationspflicht aufmerksam. Selbst Wohnungskatzen, die nicht in den Freigang können, zeigen Interesse am Ausbruch, wenn sie paarungsbereit sind. Die Kastration der Freigänger wird als die empfohlene Lösung zur Eindämmung der Katzenpopulation angesehen. Mathes betont, dass die Kastration jetzt und im Februar durchgeführt werden sollte, um den Nachwuchs für dieses Jahr zu begrenzen.
Die Lage der Streunerkatzen
Streunerkatzen sind häufig unterernährt, leiden an Krankheiten und sind Gefahren wie dem Straßenverkehr oder Kämpfen ausgesetzt. Ihre Lebensbedingungen sind alles andere als optimal: die Lebenserwartung kann bei diesen Tieren nur wenige Jahre betragen, im Gegensatz zu Hauskatzen, die durchschnittlich *12 bis 15 Jahre* alt werden können. Viele Tierschutzvereine, darunter der Tierschutzverein Südthüringen e. V., fordern daher kommunale Katzenschutzverordnungen ein, die Kastrationspflichten für Freigänger einführen.
Finanzielle Hürden erschweren die Bemühungen der Tierschutzvereine erheblich. Diese sind oft auf Spenden angewiesen und müssen die Kosten für Kastrationen und Behandlungen stemmen, die zwischen *150 und 250 Euro*, in bestimmten Fällen sogar bis zu *300 Euro* betragen können. Der Tierschutzverein Südthüringen hat kürzlich durch ein Humansponsoring-Projekt einen Transporter erhalten, um Katzen einzusammeln und zu kastrieren.
Aktuelle Initiativen und gesetzliche Rahmenbedingungen
Der Deutsche Tierschutzbund weist darauf hin, dass zwar einige Städte bereits Katzenschutzverordnungen erlassen haben, jedoch keine bundesweite Kastrationspflicht existiert. In Mecklenburg-Vorpommern sind etwa einige Landkreise mit bestehenden Kastrationspflichten gelistet, jedoch gibt es im Landkreis Ludwigslust-Parchim noch keine derartige Verordnung. Tierschützer setzen sich nachdrücklich für Kerndaten ein, um die Notwendigkeit einer Kastrationsverordnung zu untermauern.
Die Vorgehensweise zur Kastration selbst ist in der Regel routiniert und zeigt kaum Komplikationen. Nach der Kastration können Katzen von verschiedenen Vorteilen profitieren: Sie sind nicht mehr fruchtbar, zeigen oftmals weniger aggressives Verhalten, und es reduziert sich das Risiko von Verkehrsunfällen, da die Tiere nicht mehr auf Partnersuche sind.
Zusammenfassend ist die Thematik rund um die Kastration von Katzen eine Vielzahl an Herausforderungen und Lösungsansätzen. Es benötigt nicht nur Aufklärung, sondern auch ein starkes gemeinsames Engagement von der Gemeinschaft, um die wachsende Katzenpopulation zu kontrollieren und das Wohl der Tiere zu sichern. Die Zeit für Maßnahmen ist jetzt, bevor der unkontrollierte Nachwuchs zur Norm wird.