
Am 24. Januar 2025 wird in Parchim, genauer gesagt an der Schweriner Chaussee (PLZ 19370), eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Laut den aktuellen Informationen von news.de ist die Geschwindigkeitsbegrenzung auf dieser Straße auf 70 km/h festgelegt. Die Meldung über die Radarkontrolle wurde um 05:27 Uhr veröffentlicht und enthält einen Hinweis, dass Änderungen bei den Radarkontrollen jederzeit möglich sind.
Geschwindigkeitsüberschreitungen sind nicht nur häufige Verkehrsverstöße, sondern auch eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle. Die Regelungen zur Ahndung dieser Verstöße sind im Bußgeldkatalog und in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Dazu zählt unter anderem, dass die Nutzung von Radarwarnern und Blitzer-Apps während der Fahrt verboten ist. Nach §23, Absatz 1b der StVO ist es untersagt, Geräte zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zu verwenden.
Bußgelder und Einspruchsmöglichkeiten
Die Bußgeldstelle des Landratsamts Ludwigslust-Parchim ist für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Nach einem Verkehrsverstoß erfolgt in der Regel eine Kontaktaufnahme. Dies kann beispielsweise Parchim, Detmold, Hagenow, Boizenburg (Elbe) oder Neustadt-Glewe betreffen. Der Bußgeldbescheid wird dann zugestellt, wobei Betroffene die Möglichkeit haben, innerhalb von zwei Wochen Einspruch zu erheben. Die Bußgeldstelle ist unter der E-Mail-Adresse bussgeldstelle@kreis-lippe.de erreichbar. Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Online-Anhörung.
Es wird dringend empfohlen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die Erfolgswahrscheinlichkeit eines Einspruchs zu erhöhen. Eine Studie zeigt, dass 56% der Geschwindigkeitsmessungen fehlerhaft sein können, so berichtet der Bussgeldkatalog. Betroffene Fahrer haben zudem ein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß §55 Abs.2 OWiG und §136 Abs.1 Satz 2 StPO.
Häufige Verkehrsverstöße und rechtliche Tipps
In Mecklenburg-Vorpommern sind Geschwindigkeitsüberschreitungen sowohl innerorts als auch außerorts eine häufige Verkehrsordnungswidrigkeit. Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt in Flensburg fällig, und wer die Geschwindigkeit um 31 km/h übertritt, muss mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Seinen Ursprung hat die Regelung in einem neuen Bußgeldkatalog, der am 09. November 2021 in Kraft trat und höhere Geldbußen für Verkehrsverstöße vorsieht.
Fahrer sollten sich bewusst sein, dass sie das Recht haben, die Messmethode und den Standort von Geschwindigkeitskontrollen zu hinterfragen, wie rechtecheck.de berichtet. Bei Zweifeln an der Richtigkeit der Messung ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. In solchen Fällen kann es helfen, die Messung sachlich und höflich zu hinterfragen und sich Notizen über den Standort und das verwendete Messgerät zu machen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Autofahrer in Parchim am 24. Januar 2025 besonders aufmerksam sein sollten, um mögliche Geschwindigkeitsüberschreitungen zu vermeiden. Die gesetzlichen Regelungen sind klar, und die Konsequenzen einer solchen Übertretung können erheblich sein.