Ludwigslust-Parchim

Bundestagswahl 2025: Wissen Sie, welcher Wahlkreis zu Ihnen gehört?

Am 23. Februar 2025 fand die Bundestagswahl 2025 in Mecklenburg-Vorpommern statt. Die Wahl war notwendig geworden, nachdem der Bundestag am 27. Dezember 2024 aufgelöst wurde. Diese Entscheidung erfolgte, nachdem Bundeskanzler Olaf Scholz die Ampelkoalition im November 2024 beendet hatte. Neuwahlen müssen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden, was die Wahlterminierung mit einem knappen Zeitrahmen verband.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es insgesamt sechs Wahlkreise, die für die Bundestagswahl relevant sind. Diese Wahlkreise sind wie folgt aufgeteilt:

  • 012: Schwerin – Ludwigslust-Parchim I – Nordwestmecklenburg I
  • 013: Ludwigslust-Parchim II – Nordwestmecklenburg II – Landkreis Rostock I
  • 014: Rostock – Landkreis Rostock II
  • 015: Vorpommern-Rügen – Vorpommern-Greifswald I
  • 016: Mecklenburgische Seenplatte I – Vorpommern-Greifswald II
  • 017: Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III

Wahlkreisübersicht und -ergebnisse

Die ersten Ergebnisse der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern werden von der Bundeswahlleiterin veröffentlicht, nachdem alle Wahlkreise vollständig ausgezählt sind. Interessierte Wähler können die Ergebnisse auf interaktiven Karten ansehen, die sowohl die Erst- als auch die Zweitstimmen zeigen. Zum Beispiel wird erklärt, wie eine Partei mit 20% der Zweitstimmen im Parlament vertreten sein kann, auch wenn sie durch die Überhangmandate weniger Sitze erhält – ein Aspekt, der mit dem neuen Wahlrecht zusammenhängt. Dies könnte bedeuten, dass parteiliche Überhangmandate die Sitze von anderen Parteien verringern können, wenn sie in weniger Wahlkreisen erfolgreich abschneiden.

Die detaillierten Wahlergebnisse sind in einer Tabelle zusammengefasst, die eine einfache Durchsuchbarkeit nach Wahlkreis oder Gemeinde ermöglicht. Eine landesweite grafische Darstellung der Wahlergebnisse bietet zusätzliches Verständnis darüber, welche Partei in Mecklenburg-Vorpommern die stärkste Kraft darstellen konnte.

Gesetzliche Grundlagen zur Wahlkreiseinteilung

Die Einteilung der Wahlkreise ist im Rahmen des Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes geregelt. Diese neue Einteilung trat am 14. März 2024 in Kraft und wird alle vier Jahre an die Bevölkerungsentwicklung angepasst. Laut gesetzlicher Vorgaben dürfen Wahlkreise nicht mehr als 15% von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise abweichen. Diese Anpassungen können auch dazu führen, dass Wahlkreise aufgelöst oder umbenannt werden müssen.

Bundesweit sind 299 Wahlkreise eingerichtet, die sich auf die 16 Bundesländer verteilen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es, wie bereits erwähnt, sechs Wahlkreise. Die Wahlkreiseinteilung wird dabei auch durch kommunale Grenzen beeinflusst, sodass beispielsweise in Fällen von Gebietsänderungen ebenfalls Anpassungen notwendig werden können. Die Änderungen gewährleisten, dass die Wählerinnen und Wähler in ihren jeweiligen Regionen adäquat vertreten sind und die politische Landschaft des Landes die Realität der Bevölkerung widerspiegelt. Weitere Informationen zu dieser Wahlkreiseinteilung sind auf der Seite der Bundeswahlleiterin verfügbar.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
stern.de
Weitere Infos
zdf.de
Mehr dazu
bundeswahlleiterin.de

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