
Am 28. Februar 2025 hat das Landgericht in Zweibrücken einen 58-jährigen Mann wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte im August 2022 seine 51-jährige Ehefrau in ihrem gemeinsamen Wohnhaus in Althornbach mit mehreren Messerstichen getötet hat. Der Vorfall ereignete sich in der Küche, während die Frau Essen zubereitete. Der Mann stach von hinten auf ihre Oberkörper und den Hals ein, wodurch die Frau so schwer verletzt wurde, dass sie ihren Verletzungen erlag. Nach der Tat fügte sich der Angeklagte selbst mehrere Schnittwunden zu, bevor er schwer verletzt im Wohnzimmer aufgefunden wurde. Borkener Zeitung berichtet, dass die Leiche der Frau Ende August 2022 entdeckt wurde, nachdem Angehörige die Polizei alarmiert hatten.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Verfahren eine lebenslange Haftstrafe gefordert, während die Verteidigung für Totschlag plädierte und eine Haftstrafe von zehn Jahren beantragte. Der Angeklagte zeigte bei der Urteilsverkündung keine große Regung, und das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision könnte eingereicht werden. Er muss zudem die Kosten des Verfahrens und die Auslagen der Nebenkläger tragen. Diese traurige Geschichte wirft auch einen Schatten auf die Problematik der häuslichen Gewalt in Deutschland.
Häusliche Gewalt in Deutschland
Die Zahlen zur häuslichen Gewalt geben zu denken. Laut dem Bundeskriminalamt (BKA) ereignen sich täglich mehr als 700 Fälle von häuslicher Gewalt in Deutschland. Jeden zweiten Tag wird eine Frau Opfer von Partnerschaftsgewalt. Im Jahr 2023 wurden 256.276 Opfer häuslicher Gewalt erfasst, was einem Anstieg von 6,5 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Bundesregierung weist darauf hin, dass nahezu ein Viertel aller Gewaltfälle in der Polizeilichen Kriminalstatistik auf häusliche Gewalt zurückzuführen sind. Zwei Drittel dieser Fälle betreffen Partnerschaftsgewalt, wobei 70,5 % der Opfer Frauen sind und 75,6 % der Täter Männer.
Die Hintergründe der Tat in Althornbach sind tragisch und vielschichtig. Die Ehe des Paares, das seit 1996 zusammenlebte und als lebensfroh galt, hatte in den letzten Jahren gelitten. Vor etwa zehn Jahren traten erstmals Probleme auf, die eine mögliche Trennung zur Folge hatten. Der Mann hatte gesundheitliche Probleme, welche sich negativ auf die Beziehung auswirkten. Obwohl er sich psychotherapeutischen Beistand suchte, verschlechterte sich sein Zustand nur drei Wochen vor der Tat. Zeugen berichten, dass er keinen Suizidwunsch äußerte, doch sein Verhalten war alarmierend.
In Anbetracht solcher tragischen Ereignisse ist es ermutigend, dass die Bundesregierung plant, den Opferschutz zu verbessern. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat angekündigt, dass speziell geschulte Beamtinnen rund um die Uhr Anzeigen von gewaltbetroffenen Frauen aufnehmen werden. Zudem sollen Ergänzungen des Gewaltschutzgesetzes, einschließlich verpflichtender Anti-Gewalt-Trainings für Täter, auf den Weg gebracht werden. Für Betroffene stehen Hilfetelefone und Beratungsstellen zur Verfügung, die dringend benötigte Unterstützung bieten.
Die traurige Geschichte aus Althornbach, die nun vor Gericht endet, ist ein weiteres Beispiel für das ernsthafte Problem der häuslichen Gewalt in Deutschland. Es bleibt zu hoffen, dass durch präventive Maßnahmen und ausreichend Unterstützung der betroffenen Personen solche tragischen Taten in Zukunft vermieden werden können.