Ludwigslust-Parchim

Polizei Boizenburg warnt: Gefährliche Böller selbstgebaut!

Am 22. Januar 2025 kam es in Boizenburg, im Landkreis Ludwigslust-Parchim, zu einem Vorfall, der das Thema Pyrotechnik und deren Gefahren erneut in den Fokus rückt. Ein 43-jähriger Vater und sein 14-jähriger Stiefsohn wurden von der Polizei beim Zünden eines Polenböllers erwischt. Die Beamten entdeckten während ihrer Streife ein grün aufleuchtendes Licht, gefolgt von einer lauten Explosion. Die Verdächtigen flüchteten zunächst, konnten jedoch nur wenige Hundert Meter weiter gefasst werden. Der Vater erklärte, er habe den Polenböller mit 1,2 Gramm Schwarzpulver besorgt, um die Lautstärke zu testen. Bei der Durchsuchung wurden keine weiteren pyrotechnischen Artikel sichergestellt.

Die Polizei ermittelt nun wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz, welches den Umgang mit explosiven Stoffen regelt. In Deutschland ist der Gebrauch von ungeprüften Feuerwerkskörpern, dazu zählen auch die Polenböller, strikt verboten. Insbesondere darf Pyrotechnik der Klasse II nur an bestimmten Tagen, nämlich dem 31. Dezember und 1. Januar, abgebrannt werden. Diese Regelungen sind darauf ausgelegt, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten und Gefahren zu minimieren.

Rechtliche Grundlagen und Gefahren

Das Sprengstoffgesetz umfasst alle Aspekte der Herstellung, des Handels, des Besitzes und der Verwendung von pyrotechnischen Erzeugnissen. Feuerwerksartikel werden in verschiedene Klassen eingeteilt, die unterschiedliche rechtliche Vorgaben und Gefährlichkeiten mit sich bringen. Diese Klassifizierung ist wichtig, da sie auch die rechtlichen Konsequenzen bei unsachgemäßer Handhabung regelt. So gibt es für den unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern, etwa durch Zünden in verbotenen Gebieten oder Nichteinhaltung von Ruhezeiten, Bußgelder und sogar strafrechtliche Verfolgung.

Polenböller, die in Deutschland als besonders gefährlich gelten, fallen unter die Klasse II und dürfen nur von Personen über 18 Jahren erworben werden. Das Zünden dieser Böller außerhalb der erlaubten Fristen kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie Geld- oder sogar Freiheitsstrafen gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 27 des Sprengstoffgesetzes. Die Gefährlichkeit dieser Artikel ist nicht zu unterschätzen, gerade in Hinblick auf potenzielle Schäden für Leib und Leben, die als Verbrechen nach § 308 des Strafgesetzbuchs eingestuft werden können, mit entsprechenden Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr.

Schlussfolgerungen und Ausblick

Anhand dieses Vorfalls wird deutlich, wie wichtig eine Aufklärung über den sicheren Umgang mit Pyrotechnik ist. Durch die verstärkten Kontrollen der Polizei und die Aufklärung der Bürger über die gesetzlichen Bestimmungen wird versucht, ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern. Die Sensibilisierung für die Gefahren von unerlaubtem Feuerwerk gilt als unerlässlich, um die Feierlichkeiten sicher gestalten zu können. Insbesondere in der Silvesternacht, die für viele mit Feuerwerkskörpern verbunden ist, sollten sich alle an die gesetzlichen Vorgaben halten.

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