Mecklenburgische Seenplatte

Ehrenamtliche Richter gesucht: Ihre Chance für Greifswald!

In Greifswald wird aktuell nach ehrenamtlichen Richtern gesucht, die die Benennung durch den Kreistag anstreben können. Bis zum 3. April 2025 haben interessierte Bürger die Möglichkeit, sich für diese wertvolle Rolle zu bewerben. Gemäß den Informationen von NDR müssen die Bewerber mindestens 25 Jahre alt sein und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Dabei sind Personen, die bestimmte Berufe wie Beamte im öffentlichen Dienst oder Rechtsanwälte ausüben, von der Bewerbung ausgeschlossen.

Ehrenamtliche Richter spielen eine zentrale Rolle in der deutschen Gerichtsbarkeit, indem sie ihre Erfahrungen und Kenntnisse aus dem eigenen beruflichen und sozialen Kontext in die Verhandlungen einbringen. In Mecklenburg-Vorpommern sind sie an den Verwaltungsgerichten in Schwerin und Greifswald sowie am Oberverwaltungsgericht Greifswald tätig. Die Kammern dieser Verwaltungsgerichte bestehen aus drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern, die bei der Urteilsfindung gleichberechtigt sind, jedoch nicht bei Beschlüssen außerhalb mündlicher Verhandlungen wirken.

Voraussetzungen und Ausschlusskriterien

Die genauen Voraussetzungen für die Berufung als ehrenamtlicher Richter umfassen nicht nur das Mindestalter von 25 Jahren und die deutsche Staatsbürgerschaft, sondern auch einen Wohnsitz im Gerichtsbezirk sowie das Fehlen von Vorstrafen, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter einschränken könnten. Personen, die kein Vermögen besitzen oder die in ihrer beruflichen Funktion befangen sind, können sich ebenfalls nicht bewerben. Dazu zählen unter anderem Abgeordnete, Regierungsmitglieder und Berufssoldaten. Die Auswahl der ehrenamtlichen Richter erfolgt durch einen Wahlausschuss, der sich aus dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts sowie weiteren Vertrauensleuten zusammensetzt, wie von greifswald.de berichtet.

Nach ihrer Wahl nehmen die ehrenamtlichen Richter ihre Tätigkeit für einen Zeitraum von fünf Jahren auf. Die Amtszeit beginnt im Jahr 2025 und endet 2030. Während ihrer Zeit im Amt sind sie laut dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) berechtigt, eine Aufwandsentschädigung zu erhalten. Besondere Sach- oder Vorkenntnisse sind zwar nicht erforderlich, jedoch müssen die Richter grundsätzlich bereit sein, das Amt zu übernehmen, wobei gesundheitliche oder persönliche Gründe eine Befreiung von dieser Verpflichtung rechtfertigen können.

Die Rolle der ehrenamtlichen Richter

Ehrenamtliche Richter tragen wesentlich zur Umsetzung des Demokratieprinzips bei und ermöglichen es, dass die Gerichtsbarkeit durch die Einbringung verschiedener Perspektiven bereichert wird. Laut der Broschüre zur ehrenamtlichen Richterlichkeit haben sie die gleichen Rechte und Pflichten wie Berufsrichter während der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung. Ihre Einbindung in den Verfahren stärkt den Rechtsstaat und fördert die Akzeptanz von Gerichtsentscheidungen in der Bevölkerung.

Die Tatsache, dass ehrenamtliche Richter in Verwaltungsrechtsstreitigkeiten in ihrem Bezirk tätig werden, verdeutlicht die Bedeutung ihrer Rolle in der Rechtsprechung sowie die Möglichkeit für Bürger, aktiv an der Rechtsprechung teilzuhaben. Mit dem bevorstehenden Bewerbungszeitraum legt Greifswald einen weiteren Grundstein für die aktive Teilhabe der Bürger an der Rechtspflege und der Stärkung dieser wichtigen Institution.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
ndr.de
Weitere Infos
greifswald.de
Mehr dazu
jum.baden-wuerttemberg.de

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