Mecklenburgische Seenplatte

Friedland feiert: Feuerwehr weiht zwei neue Einsatzfahrzeuge ein!

Am 9. März 2025 fand auf dem Marktplatz in Friedland, Kreis Mecklenburgische Seenplatte, die feierliche Weihe von zwei neuen Fahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehr Friedland statt. Der wertvolle Neuzugang umfasst ein Tanklöschfahrzeug der Marke TLF 3000 sowie eine Drehleiter. Insgesamt beläuft sich der Wert der neuen Technik auf rund eine Million Euro, was etwa doppelt so hoch ist wie vor 30 Jahren. Die Finanzierung ist durch ein Förderprogramm des Landes sichergestellt, das 80% der Kosten übernimmt. Kreiswehrführer Stefan Drews betonte, dass ohne diese Förderhilfe die Anschaffung neuer Feuerwehrtechnik für die Kommunen nicht möglich wäre. NDR 1 Radio MV berichtet.

Bei der Weihe, die von Pastorin Ruth Pell-John durchgeführt wurde, äußerte Drews die Hoffnung, dass die neue Technik lange einsetzbar bleibt. Dies geschah im Namen des heiligen Florian, der als Schutzpatron der Feuerwehrleute gilt. Solche Veranstaltungen sind nicht nur anerkannte Feiertage im Feuerwehrwesen, sondern auch ein Zeichen für die ständige Weiterentwicklung und Modernisierung der technischen Ausstattungen der Feuerwehren.

Staatliche Förderung und rechtliche Rahmenbedingungen

Das Bundesland Bayern fördert die Anschaffung neuer Fahrzeuge und Ausrüstungen für den Brandschutz im Rahmen eines speziell festgelegten Programms. Die Unterstützung durch den Freistaat erfolgt gemäß dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) und wird aus dem Anteil Bayerns an der bundesweit erhobenen Feuerschutzsteuer finanziert. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf diese Fördermittel, da sie von den verfügbaren Haushaltsmitteln abhängen.Stmi.bayern.de erläutert.

Die Zuwendungsrichtlinien, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten und bis zum 31. Dezember 2027 gelten, sind eine bedeutende Grundlage für die Zuschüsse. Diese beschreiben detailliert die Förderung von Maßnahmen, die notwendig und wirtschaftlich sind, darunter sowohl Neubauten als auch die Beschaffung von Fahrzeugen und Ausstattungen. Zuwendungen werden ausschließlich für Vorhaben bereitgestellt, die noch nicht begonnen wurden. Die Antragsverfahren finden digital über das BayernPortal statt.Gesetze-bayern.de informiert dazu ausführlich.

Darüber hinaus werden die Kommunen fachlich beraten von den örtlich zuständigen Kreisbrandräten und Fachberatern für Brand- und Katastrophenschutz, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen den technischen Vorschriften und Normen entsprechen. Dies verdeutlicht den hohen Stellenwert, den der abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst innerhalb der Gemeinden einnehmen müssen.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
ndr.de
Weitere Infos
stmi.bayern.de
Mehr dazu
gesetze-bayern.de

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