
Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wird die kulturelle Vielfalt gefördert. Der Kreis hat entschieden, 53 Kulturprojekte mit insgesamt 114.100 Euro zu unterstützen. Dies berichtet NDR. Diese Summe ist jedoch deutlich geringer als die beantragte Summe von über 200.000 Euro, was fast dem Doppelten entspricht. Aufgrund von Sparmaßnahmen und einem begrenzten Etat wurden insgesamt 12 Anträge abgelehnt. Zudem erhielt eine Vielzahl von Vorhaben weniger Geld als ursprünglich beantragt.
Die Förderung kommt hauptsächlich Kulturvereinen zugute, aber auch 11 kirchliche und 7 private Projekte wurden berücksichtigt. Unter den geförderten Aktivitäten sind unter anderem die Puppenspielwochen in der Mecklenburgischen Kleinseenplatte, die Fallada-Tage in Carwitz, das Fritz-Art-Festival in Stavenhagen, der Jazzfrühling sowie Kinderkonzerte des Vereins „Studio am See“ in Neubrandenburg. Auch eine Konzertreihe in Dorfkirchen, der sogenannte Orgel-Törn, gehört zu den geförderten Maßnahmen.
Vielfältige Projekte und regionale Schwerpunkte
Die meisten Förderanträge stammten aus den Städten Neubrandenburg und Neustrelitz sowie aus dem Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte. Der Fokus liegt auf der Stärkung der kulturellen Identität und des sozialen Zusammenhalts in der Region. Dank dieser Fördermittel können viele lokale Initiativen durchgeführt werden, die zur kulturellen Bildung und zum Freizeitangebot der Bevölkerung entscheidend beitragen.
Die kulturpolitischen Rahmenbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern wurden seit 2018 durch erleichterte Förderbedingungen verbessert. Wie Regierung MV berichtet, gelten seit 2023 neue Kulturförderrichtlinien, die insbesondere die Anträge für Projekte mit Landesmitteln bis zu 50.000 Euro vereinfachen. Außerdem können Kulturschaffende nun in bestimmten Fällen auch ihre laufenden Basisausgaben fördern lassen.
Ein weiterer positiver Aspekt der neuen Richtlinien ist die Erfassung von Zuwendungsfähigen Ausgaben, die auch Ausstellungs- und Mitwirkungshonorare umfasst. Die Möglichkeit der Weiterleitung von Fördermitteln und die Inventarisierung wurden ebenfalls vereinfacht, was die Durchführung von Projekten erleichtert.
Förderbedingungen und Transparenz
Die genauen Förderbedingungen sind in der neuen Kulturförderrichtlinie festgehalten, die für Kulturschaffende ein wertvolles Dokument darstellt, um die inhaltlichen und finanziellen Anforderungen besser zu verstehen. Die Transparenz während des gesamten Förderverfahrens wird zudem durch eine klare Kommunikation seitens der Behörden unterstützt, so wie es auf der Plattform LFI-MV dargelegt wird.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Beantragung von Fördermitteln und die Nutzung des Logos des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur und Bundes- und Europaangelegenheiten keinen Anspruch auf eine Zuwendung begründet. Die Bewilligung erfolgt ausschließlich durch einen schriftlichen Bescheid, was für alle Beteiligten klare Rahmenbedingungen schafft.