
Im Stadtteil Kiefernheide von Neustrelitz stehen zwei Männer, 18 und 19 Jahre alt, vor dem Landgericht Neubrandenburg. Ihnen wird vorgeworfen, im November 2024 eine 17-jährige Frau mit dem Ziel, sie zu töten, in eine Wohnung gelockt zu haben. Laut NDR sind die Anklagen auf versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung gegründet. Der Vorfall, der sich am 11. November 2024 ereignete, weist laut Staatsanwaltschaft die Mordmerkmale Heimtücke und Mordlust auf.
Die Angriffe auf das Opfer waren brutal. Sie wurde mit einem stumpfen Gegenstand am Kopf verletzt, erlitt dabei schwere Kopfverletzungen und konnte trotzdem entkommen. Die 17-Jährige flüchtete und wurde von ihren Eltern in eine Klinik gebracht. Die beiden Beschuldigten meldeten sich nach der Tat telefonisch bei der Polizei und wurden daraufhin festgenommen. Beweisstücke und Tatmittel wurden in der Nacht nach der Tat sichergestellt, so Nordkurier.
Rechtsfolgen und psychologische Begutachtung
Die beiden Verdächtigen drohen nun lange Freiheitsstrafen und sollen psychologisch begutachtet werden. In der Vergangenheit gab es in der Region ähnliche Vorfälle. Ein Fall von 2019 auf Usedom, bei dem eine 18-Jährige getötet wurde, erinnert stark an die gegenwärtigen Anschuldigungen. In diesem Fall erhielten die Täter hohe Haftstrafen, und einer von ihnen wurde in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen.
Die Vorfälle sind alarmierend und werfen Fragen zur Prävention von Jugendkriminalität auf. Laut dem Bundesjugendministerium treten die meisten tatverdächtigen Jugendlichen nur einmal mit der Polizei in Kontakt. Allerdings begehen etwa 5-10% von ihnen mehrere schwerwiegende Straftaten, oftmals verursacht durch komplexe Problemlagen wie soziale Benachteiligung und Gewalterfahrungen. Diese als „Intensivtätern“ bezeichneten Jugendlichen sind oft von einem deviantem Freundeskreis umgeben und stehen in engem Zusammenhang mit Schulproblemen und Substanzmissbrauch.
Die Entwicklungen im Bereich der Kriminalitäts- und Gewaltprävention sind in den letzten 20 Jahren fortgeschritten, und es wurden viele Konzepte zur Vermeidung von Jugendkriminalität etabliert. Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendhilfe, Schulen, Polizei und Justiz ist entscheidend, um präventive Maßnahmen erfolgreich umzusetzen. Die Verantwortung für diese Umsetzung liegt jedoch gemäß dem Grundgesetz bei den Ländern und Kommunen.