
Ein ehemaliger Kriminalpolizist aus der Nähe von Rostock wurde vom Landgericht Neubrandenburg verurteilt, rund 130.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz zu zahlen. Dies ist das Ergebnis eines Zivilprozesses, der im Kontext eines verheerenden Verbrechens steht, das sich am 11. Oktober 2021 ereignete. Der 58-jährige Mann, der bereits aufgrund versuchten Mordes an seiner Ex-Geliebten in Haft sitzt, wird beschuldigt, diese in Brand gesteckt und ihre Mutter schwer misshandelt zu haben. Die Tat geschah in der Wohnung der 35-jährigen Ex-Partnerin, und das Motiv für die brutalen Angriffe war die Vermeidung einer Vaterschaftsklage, die die Frau gegen ihn erhoben hatte. Nordkurier berichtet, dass die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren gefordert hatte, während die Verteidigung lediglich zweieinhalb Jahre wegen fahrlässiger Brandstiftung und Körperverletzung forderte.
Die schrecklichen Details der Tat sind erschreckend. Mit Brennspiritus, Streichhölzern und Handschuhen setzte der Angeklagte im Flur der Wohnung Feuer. Er schlug sowohl die Mutter als auch seine Ex-Geliebte bewusstlos, bevor er die Frau in Brand steckte. Diese erlitt schwerste Verbrennungen, die etwa 14 Prozent ihrer Körperfläche betrafen, und war auf mehrere Operationen angewiesen. Ihre Mutter konnte das Feuer glücklicherweise noch löschen, während das gemeinsamen Kleinkind unbeschadet in einem anderen Raum war. Nach der Tat floh der Täter in Richtung Rostock, wurde jedoch schnell gefasst. N-TV erklärt, dass der Mann im Mai 2022 zu elf Jahren Haft verurteilt wurde, ein Urteil, das mittlerweile vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde.
Zivilprozess und Entschädigungszahlungen
Im Rahmen des jüngsten Zivilprozesses stellte das Landgericht fest, dass die Ansprüche der Geschädigten aus einer „unerlaubten Handlung“ resultieren. Dies ist von Bedeutung, da es die Ansprüche auch im Falle einer möglichen Privatinsolvenz des Verurteilten aufrechterhält. Rund 123.000 Euro des zugesprochenen Geldes sind für die Ex-Geliebte bestimmt, während etwa 6.000 Euro an deren Mutter gehen. Trotz der schweren Beschuldigungen und der bewiesenen Gewalt tat der Angeklagte auch im Zivilprozess so, als ob er keine Verantwortung für den Brand trage.
Diese horrende Tat ist nur ein Beispiel für die zunehmenden Gewalttaten gegen Frauen in Deutschland, die gemeinsam mit anderen Formen von Gewalt in einem aktuellen Lagebild vom BKA analysiert werden. Das BKA berichtet über einen alarmierenden Anstieg von Straftaten, die sich gegen Frauen und Mädchen richten. Insbesondere wurden im Jahr 2023 über 180.000 Fälle häuslicher Gewalt registriert, was einen Anstieg von 5,6 % im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Solche Statistiken verdeutlichen die Notwendigkeit, sowohl die Strafverfolgung als auch die Prävention von Gewalt gegen Frauen zu intensivieren.