
Am 10. April 2025, um 13:15 Uhr, wurde die Rettungsleitstelle über einen Brand eines Schuppens in der Ringstraße in 17192 Alt Schönau, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, informiert. Umgehend rückten Polizeikräfte des Polizeihauptrevieres Waren sowie die Freiwillige Feuerwehr mit 69 Einsatzkräften und 19 Fahrzeugen aus. Bei ihrem Eintreffen brannte der Schuppen bereits in voller Ausdehnung und das Feuer war auf einen dort abgestellten Mercedes übergesprungen. Dank des schnellen Eingreifens der Feuerwehr konnten die Einsatzkräfte ein Übergreifen des Feuers auf weitere Fahrzeuge verhindern.
Die Brandursache wurde auf eine Fehlfunktion einer am Ladegerät angeschlossenen Autobatterie eines PKW Trabant zurückgeführt. Der entstandene Sachschaden wird auf ca. 70.000 Euro geschätzt. Für die Dauer der Löscharbeiten musste die L 202 in Alt Schönau für etwa eine Stunde voll gesperrt werden. Diese Informationen wurden am 11. April 2025 um 02:31 Uhr vom Polizeipräsidium Neubrandenburg veröffentlicht, wie news.de berichtet.
Haftung und Verantwortung der Feuerwehr
Feuerwehren spielen eine entscheidende Rolle bei der Brandbekämpfung und Rettung von Leben. Zudem unterliegen sie allgemeinen Haftungsregelungen, wie sie auch für Kommunen gelten. Im Fall eines Einsatzes haften Feuerwehrleute nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden. Ein Beispiel für grobe Fahrlässigkeit wäre das Abrücken ohne Brandwache, was ein erneutes Feuer nach sich ziehen könnte. Schäden, die durch Löschmaßnahmen oder bei der Evakuierung entstehen, sind in der Regel nicht vorwerfbar.
Das Haftungsprivileg soll schnelles Handeln der Feuerwehr fördern, um Leben zu retten, selbst in Situationen, die sich später als harmlos herausstellen. Bei „normalen“ Einsätzen ohne akute Gefahr haftet die Feuerwehr auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Zu den unterschiedlichen Haftungsregelungen zählt, dass im Straßenverkehr die Feuerwehr auch bei Sonderrechten wie dem Überfahren einer roten Ampel verschuldensabhängig haftet. Genaueres ist auf dieser Webseite zu finden.
Versicherungsschutz während Feuerwehrmaßnahmen
Wichtig ist, dass Wohngebäude- und Hausratversicherungen Schäden durch versicherte Gefahren abdecken, nicht jedoch solche, die durch Feuerwehrmaßnahmen entstehen. Beispielsweise sind Schäden an Nachbargrundstücken während eines Einsatzes durch den öffentlich-rechtlichen Entschädigungsanspruch gegenüber der Kommune abgedeckt. Darüber hinaus gilt, dass Feuerwehrveranstaltungen und -feste Ausnahmen darstellen, bei denen die Feuerwehr für entstandene Schäden haftet.
Die Herausforderungen, mit denen die Feuerwehr konfrontiert ist, haben sich im Laufe der Jahre verändert. Laut einer aktuellen Statistik aus dem Jahr 2023, die auf ifs-ev.org veröffentlicht wurde, ist es entscheidend, dass sowohl Bürger als auch Feuerwehr sich der häufigsten Brandursachen bewusst sind, um präventive Maßnahmen zu ergreifen.