
Ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen der Hansestadt Anklam und der Eigentümerin Jie Schiffler rund um das alte Gerichtsgebäude in der Keilstraße findet nun ein Ende. Das Landgericht Neubrandenburg hat entschieden, dass die Stadt das Gebäude für einen Euro zurückerwerben kann, nachdem Schiffler mit ihrer Widerklage, in der sie Ersatz für Investitionen in Millionenhöhe forderte, gescheitert ist. Richter Steffen Seligmüller, der zunächst versuchte, eine gütliche Einigung zu erzielen, sah keine Basis dafür.
Der Ausgang des Verfahrens steht im Kontext des Verkaufs des Gebäudes, der 2016 erfolgte. Damals wollte die Stadt Anklam ein touristisches Zentrum schaffen. Allerdings sprangen 2017 potenzielle Investoren ab, die das Vorhaben unterstützen sollten. Dies führte zu einem langwierigen Streit über die Rückabwicklung des Kaufvertrags, da die Stadt auf Fortschritte bei der Renovierung des Objektes drängte.
Hintergründe des Rechtsstreits
Jie Schiffler hatte von der Stadt ursprünglich 5,6 Millionen Euro als Aufwandsentschädigung gefordert. Im Prozess legte ihr Anwalt Handwerkerrechnungen und Aufwendungsnachweise vor, deren Gesamtbetrag zwischen 200.000 und 300.000 Euro lag. Richter Seligmüller stellte jedoch fest, dass im Kaufvertrag eindeutig geregelt war, dass ein prüf- und genehmigungsfähiger Bauantrag innerhalb von 24 Monaten vorgelegt werden musste, was nicht geschah. Dies führte dazu, dass die geplanten Projekte, darunter ein chinesisches Tourismuszentrum und ein soziales Wohnprojekt, scheiterten.
Die Stadtverwaltung von Anklam, unter Bürgermeister Michael Galander, hat die Einleitung juristischer Schritte zur Rückabwicklung des Verkaufs beschlossen. Galander hat einen Fachanwalt beauftragt, der sich in die Details des Falls einarbeiten soll. Die Schifflers äußern sich gelassen in Bezug auf die rechtlichen Schritte und glauben, dass der Betreiber des Bunkermuseums, der Verein Akud, auch im Falle einer Rückabwicklung als Mieter verbleiben könnte.
Finanzielle Rückzahlungen und Herausforderungen
Zusätzlich zur Klärung des Rechtsstreits kommt eine Rückzahlung von 94.000 Euro der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BImA) hinzu. Diese Rückzahlung erfolgt, nachdem die Stadt Anklam die Besitzverhältnisse der verkauften Grundstücke im Anklamer Mittelfeld ermittelt hat. Anfänglich war unklar, wem die Grundstücke tatsächlich gehörten, weshalb die Stadt der Forderung unter Vorbehalt nachkam.
Die Nachforschungen zur Klärung der Besitzverhältnisse werden fortgesetzt und ein Notar wurde hinzugezogen, um die rechtmäßige Eigentümerschaft der Stadt beim Verkauf der Immobilien im Baufeld 81 nachzuweisen. Die BImA gab trotz abgelaufener Fristen grünes Licht für die Rückzahlung, was die finanzielle Belastung in der Stadtkasse erheblich mindern wird.
Abschließend ist festzuhalten, dass die Schlussfolgerungen des Gerichts zugunsten der Stadt Anklam nicht nur den Immobilienkonflikt klären, sondern auch finanzielle Entlastungen in Sicht bringen können. Rechtsmittel gegen das Urteil sind jedoch möglich, wodurch eine endgültige Lösung noch auf sich warten lassen könnte.
Für weitere Details und Hintergründe zu diesem Fall, siehe SVZ berichtet, dass …, Nordkurier berichtet, dass … und Nordkurier berichtet, dass ….