
Rund 52.000 Wahlberechtigte in Neubrandenburg stehen vor der wichtigen Entscheidung, ihre Stimme bei der Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 abzugeben. Die Wahlbekanntmachung wurde am Montag veröffentlicht, und das Briefwahllokal in der Stadt öffnet seine Türen am 10. Februar 2025. Der stellvertretende Wahlleiter Lutz Burmeister rechnet mit 10.000 bis 12.000 Anträgen auf Briefwahl, was die steigende Beliebtheit dieser Wahlform widerspiegelt.
Für die Organisation der Briefwahl in Neubrandenburg liegt die Verantwortung beim Bürgerservice. An den wichtigen Terminen, dem 10. und 11. Februar, bleibt dieser jedoch geschlossen, was bedeutet, dass keine Anträge auf Personalausweise, Reisepässe oder Führerscheine bearbeitet werden können. Dies könnte zusätzliche Herausforderungen für die Wahlberechtigten darstellen, die möglicherweise kurzfristig eine Identifikation benötigen.
Beantragung der Briefwahl
Interessierte Wahlberechtigte können die Briefwahlunterlagen ab etwa sechs Wochen vor dem Wahltermin beantragen. Die letzte Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, endet am Freitag vor der Wahl um 18:00 Uhr. Eine telefonische Beantragung ist dafür nicht möglich. Stattdessen müssen Anträge persönlich oder schriftlich eingereicht werden. Die Adresse für die Beantragung der Unterlagen lautet Friedrich-Engels-Ring 53, 17033 Neubrandenburg. Alternativ können die Unterlagen auch per Email an wahlen@neubrandenburg.de angefordert werden.
Zu den häufigsten Gründen für die Beantragung der Briefwahl zählen Bequemlichkeit, das Alter, Behinderungen oder Urlaubsreisen. Wichtig zu beachten ist, dass seit 2008 keine Begründung mehr für die Beantragung erforderlich ist. Wahlberechtigte sollten nach Erhalt der Unterlagen die Vollständigkeit prüfen und ihre Stimmen rechtzeitig abgeben, idealerweise spätestens drei Tage vor der Wahl.
Der Ablauf der Briefwahl
Nachdem die Wahlunterlagen empfangen wurden, müssen die Wahlberechtigten den Stimmzettel ausfüllen und in den blauen Umschlag legen. Anschließend wird dieser zusammen mit der „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt. Der Wahlbrief muss bis spätestens am Wahltermin um 18:00 Uhr bei der Stadt vorliegen. Für den Versand innerhalb Deutschlands sind keine Briefmarken erforderlich, was den Prozess zusätzlich vereinfacht.
Insgesamt ist die Briefwahl in Deutschland seit 1957 möglich, jedoch hat ihre Popularität in den letzten Jahren stark zugenommen. Besonders 2021, als 47,3 Prozent der Stimmen per Briefwahl abgegeben wurden, zeigt einen klaren Trend zur Nutzung dieser Wahlmethode. Die Bundeswahlleiterin Ruth Brand hält den Zeitplan zur Durchführung der Wahl für rechtssicher und betont gleichzeitig die Sicherheit und demokratische Legitimität der Briefwahl.
Die Herausforderungen bei der Organisation der Briefwahl sind nicht zu unterschätzen. Dazu zählen die Rekrutierung und Schulung von Wahlhelfern sowie die Einrichtung von über 25.000 Briefwahlbezirken und die rechtzeitige Zustellung der Wahlbenachrichtigungen an bis zu 60 Millionen Wähler, auch im Ausland. Kritische Stimmen äußern Bedenken hinsichtlich des Wahlgeheimnisses, doch das Bundesverfassungsgericht hat die Briefwahl als verfassungskonform erklärt und entsprechende Maßnahmen gegen Missbrauch getroffen.