
Ein tragischer Fall von Kindesmisshandlung überschattet die Gerichtsverhandlungen in Neubrandenburg. Ein 30-jähriger Vater wurde wegen der Körperverletzung mit Todesfolge seines elf Wochen alten Sohnes verurteilt. Der Vorfall ereignete sich in der Nacht vom 10. auf den 11. Januar 2024, als der Vater das Kind offenbar über einen längeren Zeitraum heftig schüttelte. Wie NDR berichtet, führte dies zu einer Hirnblutung und schließlich zum Tod des Säuglings, der drei Tage später im Krankenhaus verstarb.
Die Schüttelbewegungen dauerten etwa 30 Sekunden und wurden so ausgeführt, dass der Kopf des Kindes nicht gestützt wurde. Zusätzlich wippte der Vater ihn in einem Baby-Autositz, wobei der Oberkörper des Säuglings ungehindert auf die Sitzfläche zurückfiel. Die Mutter des Kindes hatte ihn am 12. Januar wegen Trinkverweigerung und Krämpfen ins Krankenhaus gebracht, wo die Obduktion schließlich zur Festnahme des Vaters führte. Laut Nordkurier zeigten sich die Richter unter dem Vorsitz von Benjamin Beischer verständnisvoll und bezeichneten den Fall als ein einmaliges Versagen des Vaters, das nicht mit anderen Schüttelfällen bei Babys vergleichbar sei.
Gerichtsurteil und weitere Maßnahmen
Das Landgericht Neubrandenburg verurteilte den Vater letztlich zu zwei Jahren Haft, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurden. Im Rahmen der Auflagen muss der Verurteilte eine Autismus-Beratungsstelle aufsuchen und eine psychiatrische Behandlung in Anspruch nehmen. Darüber hinaus erhält er einen Bewährungshelfer, um ihn während der Bewährungszeit zu unterstützen. ⚖️ Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten gefordert, die Richter jedoch entschieden, dass eine Bewährungsstrafe angemessen sei. Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig.
In der Verhandlung gestand der Vater die Tat und zeigte glaubhafte Reue. Es handelt sich um einen bedauerlichen Einzelfall, da er bisher nicht vorbestraft war und weiterhin in Kontakt zu seinen anderen Kindern bleibt. Die Mutter des Säuglings befand sich während des Vorfalls in einem anderen Raum und schlief mit den Geschwisterkindern.
Die Gefahren des Schütteltraumas
Schütteltraumata stellen eine ernstzunehmende Gefahr für Säuglinge dar und können zu gravierenden Verletzungen führen. Wissenschaftliche Studien, wie die von Ärzte der AEKNO, berichten von einem hohen Dunkelfeld, was die tatsächlichen Fälle von Misshandlungen betrifft. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Meldepflicht bei Verdacht auf Kindesmisshandlung, was die Dunkelziffer vermutlich auf viele tausend Fälle jährlich ansteigen lässt.
Die häufigsten Verletzungsarten, die bei kleinen Kindern auftreten, sind körperliche Misshandlungen durch stumpfe Gewalteinwirkung. Besonders betroffen sind Kinder unter drei Jahren. Das sogenannte Schütteltrauma kann zu schwerwiegenden neurophysiologischen Schäden führen, die in vielen Fällen nicht sofort erkannt werden. Fachärzte empfehlen bei Verdacht auf Schütteltrauma eine augenärztliche Untersuchung und bildgebende Verfahren zur genauen Diagnostik.
Insgesamt verdeutlicht dieser Fall die Komplexität und Tragik von Kindesmisshandlungen sowie die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen und Schulungen für Eltern und Betreuer, um solche schlimmen Ereignisse in Zukunft zu verhindern.