
Am 11. Mai 2025 stehen in Mecklenburg-Vorpommern die Wahlen um die Führungsspitzen in vier Landkreisen an. Der Wettbewerb wird spannend, denn zwei Frauen und insgesamt 15 Männer treten zur Wahl an. Die Amtsinhaber in den Landkreisen Ludwigslust-Parchim, Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen wollen ihre Positionen verteidigen. In Neubrandenburg hingegen endet die Amtszeit des CDU-Landrats Heiko Kärger aus Altersgründen, was einen offenen Wettkampf unter mehreren Bewerbern nach sich zieht.
In Ludwigslust-Parchim versucht Stefan Sternberg (SPD), seinen Posten zu halten. In Vorpommern-Greifswald wird Michael Sack (CDU) herausgefordert, während Stefan Kerth (parteilos), der seit 2018 im Amt ist, in Vorpommern-Rügen erneut kandidiert, nachdem er 2023 aus der SPD ausgetreten ist. Wie nordkurier.de berichtet, stehen in Neubrandenburg vier Bewerber von AfD, Linken und CDU zur Wahl, um das Erbe von Kärger anzutreten. Auch hier wird die Konkurrenz durch die geringen Vorlaufzeiten, seltene Neuwahlen und die Dynamik im politischen Umfeld geprägt.
Die Bewerber im Detail
Stefan Kerth sieht sich in Vorpommern-Rügen starken Mitbewerbern gegenüber. Zu den Herausforderern zählen unter anderem Heiko Miraß (SPD), Carlos Dias Rodriguez (AfD), Sebastian Lange (Die Linke) sowie zwei Einzelbewerber, Jens Neumann und Jörg Herrmann. Der Kreiswahlausschuss wird die Kandidaten am 5. März zur Wahl zulassen, wie ndr.de berichtet.
In Neubrandenburg sind bereits sechs von neun Kandidaten für das Oberbürgermeisteramt bekannt. Silvio Witt (parteilos) wird am Wahltag zurücktreten, was Platz für die neu aufkommenden Bewerber schafft. Johannes Arlt (Noch-SPD-Bundestagsabgeordneter) hat sich kurzfristig entschieden, für das Landratsamt in Neubrandenburg zu kandidieren. Er steht in Konkurrenz zu Enrico Schult (AfD), Torsten Koplin (Die Linke) und Thomas Müller (CDU).
Währenddessen gibt es im Landkreis Rostock und in Nordwestmecklenburg keine Neuwahlen, da die Amtsinhaber erst kürzlich gewählt wurden. Dies hebt die Bedeutung der bevorstehenden Wahlen hervor, nicht nur für die zur Wahl stehenden Bewerber, sondern auch für die politische Landschaft in der Region.
Bedingen der Wählerschaft
Für die Währung der Wahlen sind einige Bedingungen zu beachten. So sind alle Deutschen und Unionsbürger wahlberechtigt, die mindestens 16 Jahre am Wahltag alt sind und gemäß Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes Wohnsitzanforderungen erfüllen müssen. Eine Wohnung im Wahlgebiet muss seit mindestens 37 Tagen bestehen, oder ein gewöhnlicher Aufenthalt ohne Wohnung muss im Wahlgebiet nachgewiesen werden. Diese Regelungen sind wichtig, um sicherzustellen, dass die Wählerschaft die lokalen Gegebenheiten gut kennt und somit ernsthafte Beteiligung gewährleistet ist.
Zusätzlich sind Wähler mindestens 18 Jahre alt, um wählbar zu sein, und müssen seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet wohnen oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, was eine neue Dimension für die Wahl anspruchsvoller macht. Die vollständige Liste der Teilnehmenden und weiteren Bedingungen wird erwartet, sobald die Kandidaten am 5. März vom Wahlausschuss genehmigt werden. laiv-mv.de bietet weitere Informationen über die Wahlmodalitäten und die Auswahlverfahren in Mecklenburg-Vorpommern.