
In Mecklenburg-Vorpommern wurde eine neue Öffnungszeitenverordnung verabschiedet, um den Tourismus in der Region zu stärken und mehr Chancengleichheit mit Schleswig-Holstein zu schaffen. Das Schweriner Kabinett hat am 22. Februar 2025 die Bäderregelung beschlossen, die die auslaufende Bäderverkaufsverordnung ersetzt. Ab dem 15. März dürfen Geschäfte in bestimmten Tourismusregionen an zusätzlichen Sonn- und Feiertagen öffnen, was vor allem den touristischen Hotspots zugutekommt, die bereits zuvor von besonderen Öffnungszeiten profitiert haben, wie Müritzportal berichtet.
Einheitliche Saisonöffnungszeiten gelten zukünftig vom 15. März bis zum 31. Oktober, mit einem zusätzlichen Winteröffnungszeitraum vom 17. Dezember bis zum 8. Januar. Die neuen Regelungen sind nicht nur auf die bestehenden Tourismusorte beschränkt, sondern können auch in weiteren Welterbestädten und anerkannten Kurorten mit hohem Tourismusaufkommen angewendet werden.
Neues Öffnungszeitengesetz tritt in Kraft
Das neue Öffnungszeitengesetz (ÖffZG M-V) wird am 1. Februar 2024 in Kraft treten und ersetzt das bisherigen Ladenöffnungsgesetz. Damit einher geht eine umfassende Neuregelung, die bereits im Oktober 2022 mit Konsultationen von Fachkreisen, Verbänden und Kammern initiiert wurde. Der Gesetzesentwurf wurde dann am 14. Dezember 2023 in zweiter Lesung im Landtag verabschiedet. Die Veröffentlichung dieser Regelung fand im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern statt, wie Regierung MV beschreibt.
Das Öffnungszeitengesetz regelt Sonderöffnungszeiten in Welterbestädten und anerkannten Tourismusregionen und erschafft im Rahmen einer aktuellen Verordnung zur Regelung der Sonderöffnungszeiten rechtssichere Regelungen. Ziel ist es, den unterschiedlichen Interessenlagen gerecht zu werden. Zudem wurde die Bäderverkaufsverordnung bis zum 14. April 2025 verlängert, um die Übergangsphase zu erleichtern.
Rahmenbedingungen für den gewerblichen Verkauf
Das bestehende Gesetz über die Ladenöffnungszeiten (LöffG M-V) von 2007 legt die Rahmenbedingungen für den gewerblichen Verkauf fest. Es zielt darauf ab, flexible Öffnungszeiten zu schaffen und gleichzeitig die sozialen Belange der Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Laut Handelsverband Ostseeküste gilt das Gesetz für alle Verkaufsstellen und ähnlichen Einrichtungen, mit Ausnahmen für den Verkauf über elektronische Medien.
Die allgemeinen Verkaufszeiten erlauben Werktage ohne zeitliche Begrenzung und samstags zwischen Mitternacht und 22:00 Uhr. An vier Samstagen im Jahr kann der Verkauf sogar bis Mitternacht stattfinden. Verkaufsstellen an Bahnhöfen und Flughäfen dürfen an allen Tagen geöffnet sein, während an Sonn- und Feiertagen der Verkauf von bestimmten Waren auf maximal fünf Stunden begrenzt ist. Zudem gibt es Vorschriften zur Beschäftigung von Personal an Sonn- und Feiertagen, die von den zuständigen Behörden überwacht werden.
Insgesamt stellt die neue Regelung einen erheblichen Fortschritt für die Tourismusbranche in Mecklenburg-Vorpommern dar und schließt eine Lücke zu den flexibleren Öffnungszeiten in angrenzenden Bundesländern.