
Am Freitag, dem 17. Januar 2025, wurden die Einsatzkräfte der Feuerwehr Gadebusch zu einem bedeutenden Incident im Stadtgebiet gerufen. Ein Fahrzeug hatte Betriebsstoffe, vermutlich aufgrund eines Kraftstoffverlustes eines Busses, auf den Straßen verloren, was eine kilometerlange Dieselspur hinterließ und somit erhebliche Rutschgefahr für alle Verkehrsteilnehmer darstellte. Dies war der zwölfte Einsatz der Feuerwehr in diesem Jahr.
Um die Gefahren zu minimieren, wurden sofortige Maßnahmen ergriffen. Dazu gehörte das Abdecken von Gullys, um das Eindringen des Kraftstoffs in die umliegenden Gewässer zu verhindern. Zudem kam Ölbindemittel auf verschiedenen Bereichen der Fahrbahn zum Einsatz, um die Rutschgefahr zu verringern. Für die umfassende Reinigung der betroffenen Straßen wurde das Schweriner Unternehmen Hoffmann und Berger hinzugezogen, um sicherzustellen, dass die Gefahrenstelle schnell und effektiv beseitigt werden konnte. Diese proaktive Vorgehensweise war nötig, um Unfälle in der stark frequentierten Gegend zu vermeiden, die besonders in den winterlichen Monaten aufgrund schlechter Wetterbedingungen anfälliger für Sturzunfälle sind.
Rutschgefahr im Winter
Die Problematik von Rutschgefahr durch verschiedene Umwelteinflüsse ist nicht zu unterschätzen. Insbesondere im Herbst und Winter führt die Kombination aus feuchten Blättern, Schnee und Glatteis häufig zu Sturzunfällen. Arbeitgeber sind in diesem Zusammenhang gesetzlich verpflichtet, auf ihrem Betriebsgelände für die Verkehrssicherheit zu sorgen, was die Beseitigung von Schnee und Eisglätte auf wichtigen Lauf- und Fahrwegen umfasst. Diese Pflicht gilt in der Regel werktags von 7 Uhr bis 20 Uhr und setzt ein gründliches Winterdienstkonzept voraus, das bis zu einer Stunde vor Arbeitsbeginn durchzuführen ist. Arbeitgeber können diesen Winterdienst sowohl intern als auch extern organisieren, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Die Anforderungen an die Fußböden sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.5/1,2 festgelegt. Sie müssen rutschhemmend, tragfähig und leicht zu reinigen sein, um Rutschgefahren zu minimieren. Diese Regeln sind nicht nur für öffentliche Plätze relevant, sondern auch für Unternehmen, die eine eigene Verkehrssicherungspflicht erfüllen müssen. Rutschgefahren können durch unzureichende Rutschhemmung, Ablagerungen oder glatte Oberflächen verursacht werden, weshalb Arbeitgeber verpflichtet sind, diese Gefahren aktiv zu ermitteln und zu bewerten.
Relevanz und Verantwortung
Die Einhaltung dieser Sicherheitsvorschriften ist nicht nur wichtig für die Sicherheit der Beschäftigten, sondern stellt auch einen rechtlichen Rahmen dar, der Arbeitgeber vor möglichen Haftungsansprüchen schützt. Bei Nichteinhaltung der Verkehrssicherungspflicht kann der Arbeitgeber im Falle eines Sturzunfalls zur Verantwortung gezogen werden. Als Bestandteil eines umfassenden Sicherheitskonzepts müssen Unternehmen die Rutschhemmung ihrer Fußböden regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Rutschsicherheit umsetzen.
Die Situation in Gadebusch unterstreicht die bedeutende Notwendigkeit von Präventionsmaßnahmen gegen Rutschgefahr. Wie in einem Artikel von BGETEM ausgeführt, sind umfassende Maßnahmen zur Evaluierung und Minimierung von Gefahren eine zentrale Verantwortung jedes Arbeitgebers, um die Sicherheit aller Mitarbeitenden und Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Letztlich trägt eine angemessene Verkehrssicherungsstrategie entscheidend zur Vermeidung von Unfällen bei.