
Am 11. Februar 2025 stieß eine 38-jährige Spaziergängerin im Gadebuscher Stadtwald auf einen verstörenden Fund: Schlachtabfälle, die aus abgetrennten Gliedmaßen, einem Kopf und Hautteilen eines Schweines bestanden. Ihr Hund, der die Überreste entdeckte, führte die Frau zu der grausigen Szene. Besorgt über die mögliche Gefahr für andere Tiere, informierte die Frau umgehend die Polizei. Diese hat die Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz aufgenommen. Ralf Siewert, der Kreisjägermeister in Nordwestmecklenburg, zeigte sich schockiert über die illegale Entsorgung von Schlachtabfällen und wies auf die damit verbundenen Risiken hin.
Ein besonders alarmierendes Thema, das Siewert in diesem Zusammenhang ansprach, ist die Afrikanische Schweinepest (ASP). Diese hoch ansteckende Viruserkrankung betrifft sowohl Haus- als auch Wildschweine, stellt jedoch keine Gefahr für Menschen oder andere Nutztiere dar. Laut Informationen von BMEL sind die Übertragungswege vielfältig; das Virus kann direkt von Tier zu Tier oder über die Überreste infizierter Tiere verbreitet werden. Besonders riskant ist die unsachgemäße Entsorgung von Lebensmittel- und Schlachtabfällen, die über weite Strecken transportiert werden können und somit das Verbreitungsgebiet der ASP vergrößern.
Risiken durch illegale Entsorgung
Die Entdeckung im Gadebuscher Stadtwald ist nicht das erste Mal, dass Schlachtabfälle in der Region illegal entsorgt wurden. Siewert erinnerte daran, dass die Afrikanische Schweinepest in der Umgebung bereits zu ernsthaften Ausbrüchen geführt hat. Im November 2021 wurde beispielsweise das Virus bei einem Wildschwein im Landkreis Ludwigslust-Parchim festgestellt, gefolgt von 46 weiteren Nachweisen. Dies führte zu erheblichen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen in der Schweinezucht.
Besonders besorgniserregend war der Ausbruch im Juni 2024 im Landkreis Vorpommern-Greifswald, bei dem ein Betrieb in Pasewalk betroffen war, wobei circa 3500 Schweine getötet werden mussten. Diese Maßnahmen sind Teil des Krisenmanagements, das von der Bundesregierung koordiniert wird. Die Bekämpfung der ASP erfordert strikte Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in Betrieben sowie die Überwachung der Wildschweinpopulation.
Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest
Laut Pirsch kann das Virus selbst in verarbeiteten Lebensmitteln wie Wurst überleben. Somit besteht ein Risiko, wenn kontaminierte Lebensmittel von anderen Schweinen aufgenommen werden. Solche Abfälle gehören dringend in die fachgerechte Entsorgung, um eine Verbreitung der Gefahr zu verhindern. Die Behörden haben bereits Warnschilder an Raststätten aufgestellt, um auf die Gefahren des unachtsamen Wegwerfens von Produkten vom Schwein hinzuweisen.
Die Situation zeigt eindringlich die Notwendigkeit von Aufklärung und strengen Maßnahmen gegen die illegale Entsorgung von Schlachtabfällen. Nur durch verantwortungsvolles Handeln kann das Risiko einer weiteren Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest minimiert werden, und die öffentliche Gesundheit sowie die Tierzucht geschützt werden.