
Der Umtausch von Führerscheinen in Deutschland hat für viele Bürgerinnen und Bürger eine hohe Dringlichkeit. Der rosafarbene Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss bis spätestens 2033 gegen den fälschungssicheren EU-Führerschein eingetauscht werden. Laut NDR sind rund 43 Millionen Führerscheine von dieser Regelung betroffen.
Besonders brisant ist die nächste Frist für den Umtausch, die bereits am 19. Januar 2025 für Führerscheine aus dem Jahrgang 1971 endet. Um den Umtausch zu vollziehen, sind neben dem alten Führerschein ein Personalausweis und ein biometrisches Passfoto erforderlich. Die Kosten für den Umtausch liegen zwischen 25 und 30 Euro.
Probleme bei der Terminvergabe
In Nordwestmecklenburg gibt es erhebliche Schwierigkeiten, fristgerechte Termine für den Umtausch zu erhalten. Nach Angaben von Nordwestmecklenburg waren seit Monaten keine verfügbaren Termine zu finden. Erst vor Kurzem wurden Termine für März 2025 im Online-Portal zur Verfügung gestellt. Dies hat bereits dazu geführt, dass die Polizei über die langen Wartezeiten informiert wurde.
Die Verbraucherzentrale MV hat unterdessen die Argumentation, keinen Termin rechtzeitig erhalten zu haben, als wenig überzeugend bezeichnet. Wer die Frist für den Umtausch nicht einhält, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro bei einer Verkehrskontrolle rechnen.
Wichtige Bestimmungen zum Umtausch
Die Anforderungen für den Umtausch von Führerscheinen sind klar definiert. Gemäß den Angaben müssen Antragsteller im Besitz einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis sein, und ein ordentlicher Wohnsitz in Deutschland ist erforderlich. Persönliches Erscheinen ist zwingend, eine Vertretung durch Dritte ist nicht zulässig. Bei Besitz eines ausländischen Führerscheins muss dieser gegen den deutschen Führerschein abgegeben werden, und alle weiteren Führerscheine, die sich auf die EU- oder EWR-Fahrerlaubnis beziehen, müssen ebenfalls abgegeben werden.
Ein Ausblick auf zukünftige Fristen zeigt, dass ab 2026 die Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, umgetauscht werden müssen. Die Frist für diese Umtauschaktion endet ebenfalls am 19. Januar 2026. Der neue EU-Führerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren und bringt zudem zahlreiche Änderungen mit sich, die die Fahrerlaubnisregelungen betreffen.
Insgesamt ist es für Betroffene dringend ratsam, schnellstmöglich einen Umtauschtermin zu vereinbaren, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden und die Gültigkeit ihrer Fahrerlaubnis sicherzustellen.