
Am 11. April 2025 herrscht in Deutschland ein erhöhtes Bewusstsein für das Streikrecht, welches im Artikel 9 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes verankert ist. Dieses Recht ermöglicht es Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, Vereinigungen zu gründen, die sich für die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen einsetzen. Streiks erweisen sich als zentrale Mittel zur Durchsetzung von Forderungen, auch wenn der Begriff „Streik“ im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt wird. Dennoch unterliegt der Streik rechtlichen Vorgaben und Grenzen, die durch die Koalitionsfreiheit definiert sind.
Wie handel-nord.verdi.de aufzeigt, ist es entscheidend, dass Streiks unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden, um verfassungsrechtlich geschützt zu sein. Dazu gehört die kollektive Maßnahme und die Absicht, Druck auf den Arbeitgeber auszuüben. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) spielt eine zentrale Rolle, da es die Richtlinien zur Anwendung des Streikrechts durch richterliche Entscheidungen prägt. Der Gesetzgeber hat bislang keine spezifischen gesetzlichen Regelungen für kollektive Arbeitskonflikte aufgestellt.
Seminare zur tarif- und gesellschaftspolitischen Arbeit
In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen im Streikrecht lädt die Gewerkschaft zu verschiedenen Seminaren ein, die sich mit tarif- und gesellschaftspolitischer Arbeit befassen. Diese Seminare sind eine wertvolle Gelegenheit für Mitglieder, mehr über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen von Streiks zu erfahren. Die Seminartermine im Jahr 2025 sind wie folgt:
- 15. bis 17. September 2025, Wismar (Gägelow)
- 22. bis 24. September 2025, Travemünde
- 08. bis 10. Oktober 2025, Wismar (Gägelow)
- 13. bis 15. Oktober 2025, Rostock
- 22. bis 24. Oktober 2025, Travemünde
- 12. bis 14. November 2025, Bad Segeberg
- 17. bis 19. November 2025, Undeloh
- 19. bis 21. Januar 2026, Undeloh (Anmeldung ab Sommer online)
- 09. bis 11. Februar 2026, Undeloh (Anmeldung ab Sommer online)
Rechtliche Rahmenbedingungen für Streiks
Der Rechtsrahmen für Arbeitskämpfe, einschließlich Streiks, ist durch diverse Vorgaben geprägt. So sind verschiedene Streikformen zulässig, darunter Angriffs- und Abwehrstreiks sowie Flächen- und Schwerpunktstreiks. Unterstützungsstreiks sind ebenfalls unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Wilde Streiks, die nicht von Gewerkschaften organisiert werden, genießen jedoch keinen verfassungsrechtlichen Schutz, ebenso wie politische Streiks.
Gemäß bpb.de dürfen Beamte, Soldaten und Richter nicht streiken. Jene Arbeitskämpfe müssen zudem die Grundsätze der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit beachten. Der Staat hat die Pflicht, die Waffengleichheit zwischen Tarifvertragsparteien zu sichern und soll nicht in Tarifkonflikte eingreifen. Diese Neutralitätsverpflichtung des Staates ist zentral für die Wahrung des sozialen Friedens in Deutschland.
Zusammenfassend zeigt sich, dass das Streikrecht in Deutschland einer komplexen rechtlichen und gesellschaftlichen Struktur unterliegt. Die Bedeutung von Information und Bildung in diesem Feld bleibt unerlässlich, wie die anstehenden Seminare verdeutlichen.