Wismar

Wismar auf dem Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045!

Am 28. Januar 2025 fand in Wismar eine Sitzung des Sachverständigenbeirates statt, in der die Wärmeplanung der Hansestadt präsentiert wurde. Der Beirat bestätigte, dass die aktuell geplante Wärmeversorgung welterbekonform ist. Diese positive Rückmeldung ist entscheidend, da Wismar als Stadt mit historischem Erbe strengen Richtlinien unterliegt, um den internationalen Status zu bewahren. Die Stadt muss bis 2045 im Rahmen ihrer gesetzlichen Vorgaben wesentliche Fortschritte in der Energieeinsparung machen, was insbesondere die Reduktion fossiler Brennstoffe betrifft.

Rund 40 Prozent der Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern beheizen ihre Wohnräume aktuell mit Gas, während 32 Prozent auf Öl zurückgreifen. Das langfristige Ziel der Hansestadt und der Landesregierung ist, die Beheizung mit Gas und Öl bis 2045 komplett einzustellen. Der Beirat erörterte außerdem den Bau von zwei neuen Wohnhäusern, der in dieser Sitzung positiv beurteilt wurde.

Neues Wärmeplanungsgesetz

Ein zentrales Element der Diskussion war das neue Wärmeplanungsgesetz (WPG), welches ab dem 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Dieses Gesetz zielt auf eine flächendeckende und verbindliche Wärmeplanung ab, die den Kommunen als Entscheidungsbasis beim Heizungstausch dient. Es ist darauf ausgelegt, die Planungs- und Investitionssicherheit zu erhöhen und gleichzeitig kostengünstige Lösungen für die Verbraucher zu fördern. Die Gesetzentwürfe WPG und das Gebäudeenergiegesetz (GEM) verfolgen das gleiche Ziel: eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfordert eine drastische Reduktion des Wärmeverbrauchs sowie den Ausbau erneuerbarer Energien. Im Rahmen dieser Planung müssen Wärmenetze bis 2045 vollständig auf erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umgestellt werden. Die Verantwortung für diese Wärmewende liegt entscheidend bei den Städten und Gemeinden.

Verpflichtungen für Gemeinden

Das Gesetz verpflichtet Länder zur Durchführung einer Wärmeplanung, wobei die Verpflichtung auf entsprechende Verwaltungseinheiten übertragen werden kann. Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zum 30. Juni 2026 ihre Wärmepläne erstellen, während kleinere Gemeinden bis zum 30. Juni 2028 Zeit haben. Gemeinden mit einer Bevölkerung von weniger als 10.000 Einwohnern dürfen vereinfachte Verfahren nutzen.

Ab dem 1. Januar 2030 wird zudem gefordert, dass mindestens 30 Prozent der Nettowärmeerzeugung in Wärmenetzen aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme stammen. Dieser Anteil soll bis 2040 auf 80 Prozent steigen und ab 2024 müssen neue Wärmenetze einen Anteil von 65 Prozent erreichen, wobei das Ziel ist, bis Ende 2044 alle Wärmenetze vollständig umzustellen.

Die Sitzung in Wismar verdeutlicht, wie wichtig die kommunale Wärmeplanung für die Erreichung der Klimaziele ist und wie maßgeblich die entsprechenden Gesetze eine nachhaltige Energiezukunft gestalten können. Die Verantwortung liegt sowohl bei der Stadtverwaltung als auch bei den Bürgern, um gemeinsam den Wandel zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung zu bewältigen.

Für weitere Informationen zu den Entwicklungen in der Wärmeplanung in Wismar und Mecklenburg-Vorpommern besuchen Sie NDR, Förderung LEEA MV und mehr über den Kontext der Wärmeplanung ein.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
ndr.de
Weitere Infos
foerderung-leea-mv.de

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