
Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern intensiviert von Februar bis Ende des Monats die Verkehrskontrollen im Rahmen der Kampagne „Fahren.Ankommen.LEBEN“. Der Schwerpunkt liegt auf Überholmanövern sowie dem gewerblichen Güter- und Personenverkehr. Die ersten Kontrollen finden am Dienstagvormittag auf dem Parkplatz Selliner See an der A20 in Richtung Rostock statt. Hierbei werden Fahrzeuge ausgewählt, die für eine Überprüfung rausgewunken werden. Dabei liegt der Fokus auf der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sowie der ordnungsgemäßen Beladung und den Regelungen zum Sonntagsfahrverbot im gewerblichen Verkehr. NDR berichtet von diesen Maßnahmen, die insbesondere vor dem Hintergrund der gestiegenen Unfallzahlen bedacht werden.
Im Jahr 2024 verzeichnete Mecklenburg-Vorpommern neun Tote sowie 55 schwer und 195 leicht Verletzte aufgrund von Unfällen, die durch Fehler beim Überholen verursacht wurden. Dieses Thema ist besonders relevant, da im selben Jahr die Zahl der Verkehrstoten insgesamt auf 74 stieg – ein alarmierender Trend, vor allem im Vergleich zu einem Tiefststand im Jahr 2023. Die Kontrollen werden durch acht Polizeiinspektionen unterstützt und sind sowohl stationär als auch mobil angelegt, um eine umfassende Überwachung der Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Rechtsvorschriften für den gewerblichen Verkehr
Die Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten basiert auf verschiedenen gesetzlichen Regelungen. Zu diesen gehören die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und die Verordnung (EU) Nr. 165/2014, die unter anderem den Einbau und die Nutzung von Fahrtenschreibern regeln. Diese Vorschriften gelten insbesondere für Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen, die gewerblich Güter transportieren oder mehr als 9 Personen befördern. Bundesamt für Logistik und Mobilität erläutert darüber hinaus die Aufzeichnungspflichten, die für Fahrzeuge unter 2,8 Tonnen bestehen. Fahrer müssen sicherstellen, dass alle relevanten Daten wie Vor- und Nachnamen, Datum, amtliches Kennzeichen und Kilometerstände genauestens dokumentiert werden.
Die gesetzlichen Vorgaben zu Lenk- und Ruhezeiten sind klar definiert. So beträgt die tägliche maximale Lenkzeit 9 Stunden, wobei diese zweimal pro Woche auf 10 Stunden erhöht werden darf. Die wöchentliche Lenkzeit ist auf maximal 56 Stunden begrenzt, ebenfalls wird eine doppelte Wochenlenkzeit von 90 Stunden festgelegt. Lenkzeitunterbrechungen sind nach maximal 4,5 Stunden vorgeschrieben, gefolgt von einer Pause von mindestens 45 Minuten. ADAC hebt hervor, dass die Einhaltung dieser Vorschriften für die Sicherheit im Straßenverkehr unabdingbar ist.
Bußgelder und Überwachung
Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften erfolgt durch die Polizei sowie das Bundesamt für Logistik und Mobilität. Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Geringfügige Ordnungswidrigkeiten werden mit Verwarnungsgeldern zwischen 5 und 55 Euro geahndet. Schwere Verstöße können für Fahrer bis zu 5.000 Euro und für Unternehmen bis zu 30.000 Euro kosten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und ihre konsequente Durchsetzung sollen dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Unfallzahlen zu senken.
Mit den aktuellen Maßnahmen und den klaren gesetzlichen Vorgaben hofft man, Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit auf den Straßen von Mecklenburg-Vorpommern zu gewährleisten. Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, besonders in kritischen Situationen wie bei Überholvorgängen, umsichtig und vorausschauend zu handeln.