
Die Diskussion um die Ausstrahlung des Spots „Energiewechsel“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im Dezember 2023 für Kontroversen gesorgt. Laut lomazoma.com haben insgesamt 13 private Fernsehsender den besagten Spot ausgestrahlt. Die Landesmedienanstalten stuften die Werbung als politische Kommunikation ein, weil sie nicht neutral sei und gezielt die Energiepolitik des BMWK bewerbe.
Die betroffenen Sender, darunter RTL, Vox, N-TV, Sat.1, Pro Sieben und Welt, sahen sich den Beanstandungen der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) gegenüber. Die ZAK stellte fest, dass der Spot nicht als „Beitrag im Dienst der Öffentlichkeit“ anerkannt wurde, was laut dem Medienstaatsvertrag jedoch zulässig wäre. Die Ausstrahlung des Spots fand ausschließlich bei privaten Anbietern und nicht im öffentlich-rechtlichen Rundfunk statt, was bereits im Vorfeld zu Bedenken geführt hatte.
Widersprüchliche Auffassungen über die Werbung
Das BMWK widerspricht den Ausführungen der Medienanstalten vehement. Es betont, dass der Spot nicht als politische Werbung eingeordnet werden kann, und verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1977, das die Neutralität des Staates im Wahlkampf und auch außerhalb desselben bekräftigt. Das Ministerium sieht die Ausstrahlung als Teil einer Informationskampagne mit dem Titel „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“. Diese soll über Energieeffizienz und den Ausbau erneuerbarer Energien informieren und die Bevölkerung zur Einsparung von Energie motivieren.
Die Problematik wurde noch verstärkt durch die Tatsache, dass die Ausstrahlung des Spots mit der Fokusanalyse der Landesmedienanstalten zusammenfiel, die in den ersten beiden Dezemberwochen 2023 stattfand. Gegen die Entscheidung der ZAK gab es bereits im Jahr 2023 ähnlich gelagerte Beanstandungen, etwa gegen regionale Privatradios aufgrund ähnlicher Spots des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung.
Änderungen im Medienrecht
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Werbemaßnahmen haben sich seit dem 1. Januar 2024 geändert. Mit dem Inkrafttreten des Vierten Medienänderungsstaatsvertrags (MÄStV) wurden Anpassungen im Medienstaatsvertrag und den Staatsverträgen von ZDF und Deutschlandradio vorgenommen, wie ard-media.de berichtet. Diese Anpassungen zielen darauf ab, Transparenz und Compliance in den Medien zu erhöhen und relevante Standards für alle ARD-Anstalten sowie das ZDF und Deutschlandradio zu setzen.
Die neue Fassung des Medienstaatsvertrags beinhaltet unter anderem geschärfte Anforderungen an die Transparenz der Gehälter von Führungskräften und stellt sicher, dass unabhängige Compliance-Beauftragte eingesetzt werden müssen. Die Anpassungen sollen nicht nur die Aufsicht stärken, sondern auch Interessenkollisionen in den Gremien vermeiden. Damit wird auch der rechtliche Rahmen für die Bewertung von Werbung in Bezug auf politische Inhalte weiter geschärft.