
Das LNG-Terminal „Deutsche Ostsee“ in Mukran auf Rügen steht erneut im Fokus der Aufmerksamkeit. Anwohner und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisieren den geplanten Betrieb der Anlage, insbesondere die Wiederaufnahme der Umladung und Weiterverschiffung von Flüssigerdgas (LNG). Der Betreiber Deutsche ReGas sieht die Vorwürfe als unbegründet an und argumentiert, dass das Reload-Angebot zur europäischen Versorgungssicherheit beiträgt.
Im vergangenen Jahr klagten die Gemeinde Binz und die DUH gegen das sogenannte Reload und behaupteten, es widerspreche dem ursprünglichen Zweck der Anlage. Der Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig hat diese Klage jedoch abgewiesen. Die Situation ist angespannt, zumal das Terminal in Mukran bislang nur zu 35 Prozent ausgelastet ist. Deutsche ReGas betreibt aktuell zwei von sechs geplanten schwimmenden Terminals in Deutschland, während gegenwärtig nur drei aktiv sind.
Kritik und Forderungen der Anwohner
Der Bürgermeister von Binz, Karsten Schneider, äußerte seine Enttäuschung über die Entscheidung des Umweltministeriums und forderte die Schließung des Terminals. Die Deutsche Umwelthilfe beschreibt die Lage als besorgniserregend, insbesondere da im ersten Quartal 2025 nur eine LNG-Ladung in Mukran angekommen ist, während insgesamt 110 Ladungen pro Jahr erwartet wurden.
Zusätzlich gibt es fortwährende Proteste gegen das LNG-Terminal auf Rügen, die seit 27 Monaten andauern. Die Bürgerinitiative Lebenswertes Rügen kritisiert die Landesregierung und verlangt ein Ende des LNG-Projekts. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat klargestellt, dass das Terminal privatwirtschaftlich betrieben wird und einen Beitrag zur Versorgungssicherheit in der EU leisten soll.
Betrieb ohne Landstrom
Erwähnenswert ist, dass die Deutsche ReGas das LNG-Terminal in Mukran vorerst ohne Landstrom weiter betreiben kann. Die zuständige Behörde hat diese Entscheidung getroffen, allerdings unter Auflagen. In den kommenden Monaten müssen Maßnahmen zur Reduzierung von Lärm und Abgasen umgesetzt werden.
Die Genehmigung des Terminals gilt über den 31. Dezember 2024 hinaus, jedoch muss die Regasifizierung weiterhin durch die Generatoren an Bord erfolgen, da kein umweltfreundlicher Landstrom genutzt wird. In der Vergangenheit hat der Betrieb Grenzwerte bei Lärm und Abgasen überschritten, weshalb Maßnahmen zur Nachrüstung vorgesehen sind. Die maximale Betriebszeit bestimmter Motoren ohne Katalysatoren ist auf 70 Prozent beschränkt.
Die Einwohner in Sassnitz haben ebenfalls Bedenken geäußert, die in erster Linie den Lärm betreffen. Innerhalb von drei Monaten müssen Schallschutzmaßnahmen auf beiden Regasifizierungsschiffen umgesetzt werden. Andernfalls könnte die Behörde die Genehmigung widerrufen, was den weiteren Betrieb des Terminals gefährden würde.
Politische Rahmenbedingungen
In einem weiteren Kontext befasst sich der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz aktuell mit den Auswirkungen des LNG-Beschleunigungsgesetzes. Dieses Gesetz sieht vor, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren für LNG-Terminals verkürzt und vereinfacht werden. Energieminister Robert Habeck hat die Notwendigkeit dieser Maßnahmen unterstrichen, um die Energieversorgung für den kommenden Winter sicherzustellen.
Allerdings gibt es auch kritische Stimmen, die befürchten, dass die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren negative Auswirkungen auf den Umwelt- und Naturschutz haben könnte. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass Einspruchsfristen erheblich verkürzt werden, was von Umweltverbänden scharf kritisiert wird. Diese fordern, dass Ausnahmen von Umweltprüfungen nur für schwimmende Terminals gelten sollten, nicht jedoch für landseitige Projekte.
Insgesamt bleibt die Situation um das LNG-Terminal in Mukran angespannt, da die Bedenken der Anwohner und Umweltorganisationen auf die wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Interessen stoßen. Die kommenden Monate werden zeigen, wie die unterschiedlichen Interessen in Einklang gebracht werden können.