
Am 1. April 2025 reichte die Regenbogen AG, Betreiberin eines populären Campingplatzes in Mecklenburg-Vorpommern, eine Klage gegen das Land beim Landgericht Stralsund ein. Diese rechtlichen Auseinandersetzungen resultieren aus einer langjährigen Partnerschaft zwischen der Regenbogen AG und dem Land, die nun erheblich belastet ist, da das Land den Pachtvertrag für einen Teil des Campingplatzes zum Ende des Jahres 2023 gekündigt hat. Der Streit dreht sich hauptsächlich um Entschädigungszahlungen nach einem Interessenbekundungsverfahren des Nationalparkamts Vorpommern.
Die Vorsitzende Richterin, Stefanie Saldsieder, äußerte in der ersten Behandlung der Klage Bedenken gegenüber den vorgetragenen Argumenten der Regenbogen AG. Ihre Rechtsauffassungen wurden nur teilweise oder gar nicht geteilt. Ein Urteil über mögliche Entschädigungen wird am 6. Mai 2025 erwartet. Sollte das Urteil nicht zu Gunsten der Regenbogen AG ausfallen, plant das Unternehmen, in die nächste Instanz zu gehen. Der Geschäftsführer der Regenbogen AG, der Ex-Vorstand Rüdiger Voßhall, wurde als Zeuge geladen, konnte jedoch wenig Neues zur Sache beitragen.
Kernpunkte des Rechtsstreits
Im Zentrum des Streits steht die Gültigkeit des Pachtvertrages. Die Regenbogen AG behauptet, dass dieser bis zum Jahr 2042 gültig sei, während das Land diese Behauptung bestreitet. Es handelt sich dabei um eine Teilfläche des Campingplatzes, auf der sich unter anderem Sanitärgebäude und Stromanlagen befinden. Zudem wurde eine andere Stellplatz-Teilfläche in den Dünen, die bereits nach einem Räumungsurteil des Landgerichtes Rostock geräumt werden musste, von der Regenbogen AG abgeben.
Beide Parteien zeigen sich optimistisch, jedoch glauben sie nicht an eine gütliche Einigung vor dem Landgericht. Die Regenbogen AG fordert zweistellige Millionenbeträge als Entschädigung für den Verlust ihrer Pachtflächen. Laut Nordkurier betreibt die Regenbogen AG den Campingplatz seit etwa 30 Jahren und sieht sich als langjährige Pachtnehmerin mit berechtigten Ansprüchen.
Folgen der Kündigung
Die Kündigung des Pachtvertrages hat unmittelbare Auswirkungen auf den Betrieb des Campingplatzes. Ab Ostern 2025 soll der Betrieb der für Dauercamper vorgesehenen Areale beginnen, während ab Juni auch Urlauber in der Region campen können. Die genauen Modalitäten des Teilbetriebs sind jedoch noch unklar. Die landeseigene Stiftung, die ihre Teilfläche des Campingplatzes durch ein Gerichtsurteil zurückerhalten hat, plant möglicherweise, Versorgungsleitungen auf diesen zugänglichen Flächen zu verlegen. Zudem wird ein Notwegerecht geltend gemacht, um Strom- oder Wasserleitungen zu den Camping-Arealen zu ziehen.
Die Auseinandersetzung verdeutlicht die komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen, mit denen Betreiber von Ferienanlagen im Umfeld von Naturschutzgebieten konfrontiert sind. Antworten auf die drängenden Fragen der Betriebstätigkeit könnten möglicherweise mit dem bevorstehenden Urteil des Landgerichts Stralsund am 6. Mai 2025 kommen, das als wegweisend für die Zukunft des Campingplatzes und die Regenbogen AG angesehen wird.
Ostsee-Zeitung berichtet, dass der Umweltminister Till Backhaus, trotz seiner Zitate, nicht in der Lage war, eine Garantie für den längerfristigen Betrieb des Platzes durch die Regenbogen AG abzuleiten.