Schwerin

Graffiti-Skandal am Güterbahnhof Schwerin: Wer steckt dahinter?

Am vergangenen Wochenende wurde ein Reisezugwagen am Güterbahnhof Schwerin mutwillig beschädigt. Laut einem Bericht von Schwerin Lokal entdeckten Beamte der Bundespolizei diverse Graffiti in verschiedenen Farben, darunter gelb, weiß, schwarz und silber. Die Sprühereien erstrecken sich über eine beachtliche Fläche von 40 Quadratmetern und verursachen damit nicht nur ästhetische, sondern auch finanzielle Schäden.

Der Vorfall ereignete sich zwischen Freitag, dem 24. Januar 2025, um 18:00 Uhr und Sonntag, dem 26. Januar 2025, um 22:50 Uhr. Die Deutsche Bahn AG informierte am Sonntagabend die Öffentlichkeit über die Sachbeschädigung. Trotz der eingeleiteten Ermittlungen der Bundespolizei gegen unbekannte Täter liegen derzeit noch keine Informationen zur Höhe des entstandenen Schadens vor.

Ermittlungen und Aufruf zur Mithilfe

Die Bundespolizeiinspektion Rostock bittet die Bevölkerung um Unterstützung bei der Aufklärung des Vandalismus. Zeugen, die während des kritischen Zeitraums verdächtige Personen am Güterbahnhof Schwerin oder in dessen Nähe beobachtet haben, werden angewiesen, sich zu melden. Hinweise können unter den Telefonnummern 0381/2083–1111 oder ‑1112 an die Bundespolizeiinspektion gegeben werden. Alternativ ist eine Kontaktaufnahme mit jeder anderen Polizeidienststelle möglich.

Der illegale Graffitivier kann erhebliche Folgen für die Täter haben. Laut der Bundespolizei verursachen illegale Graffiti jährlich Schäden in Millionenhöhe, sowohl in öffentlichem als auch in privatem Eigentum. Die Motivation mancher Jugendlicher, solche Taten zu begehen, liegt oft im Reiz des Verbotenen und in der Anerkennung innerhalb ihrer Szene.

Risiken und rechtliche Konsequenzen

Illegale Graffiti sind nicht nur eine Straftat, sondern können auch gefährlich sein. Sprayer setzen sich oft in Lebensgefahr, insbesondere auf Bahnanlagen, da vorbeifahrende Züge eine starke Sogwirkung erzeugen. Die Bundespolizei verfolgt konsequent alle angezeigten Graffitischmierereien. Täter müssen mit strafrechtlichen sowie zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen, mit Regressforderungen, die bis zu mehreren tausend Euro betragen können und bis zu 30 Jahre nach der Tat geltend gemacht werden können.

Die Behörden empfehlen Eltern, auf Anzeichen für Graffiti-Aktivitäten bei ihren Kindern zu achten, wie etwa das Vorhandensein von Spraydosen. Außerdem ist es wichtig, verdächtige Vorgehensweisen unverzüglich über den Notruf 110 oder die Hotline der Bundespolizei zu melden.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
schwerin-lokal.de
Weitere Infos
bundespolizei.de

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