Schwerin

Kleingärtner in Schwerin: Protest gegen geplante Pachterhöhung!

Am 27. Januar 2025 steht die Stadtvertretung von Schwerin vor einer entscheidenden Sitzung, in der unter anderem die umstrittene Pachterhöhung für Kleingärtner auf der Agenda steht. Wie der Nordkurier berichtet, fordert der Stadtvertreter Henning Foerster einen maximalen Pachtzins von 15 Cent pro Quadratmeter und Jahr. Dies steht im Gegensatz zu den Plänen, die Pacht ab dem 1. Januar 2023 von 12 Cent auf 18,52 Cent anzuheben, eine Entscheidung, die in der Vergangenheit heftige Proteste unter den Kleingärtnern ausgelöst hat.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte wird die vorgeschlagene Pachtanhebung erneut prüfen. Die Stadtvertretung hat insgesamt 39 Punkte auf der heutigen Tagesordnung, darunter auch Anträge von verschiedenen Parteien, die beispielsweise die Nutzung des Unesco-Welterbetitels fördern möchten. Die CDU-Fraktion bringt zudem eine Forderung zur Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum vor und möchte den Oberbürgermeister auffordern, das Modellprojekt „Drug-Checking“ zu stoppen.

Diskussion um Kleingartenpachtverträge

Die Pachtverhältnisse und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kleingartenpachtverträge sind ein zentrales Thema, das sich durch die Diskussion zieht. Laut den Informationen von RKPN ist es besonders wichtig, dass Kleingartenpachtverträge schriftlich abgeschlossen werden, um rechtliche Unklarheiten zu vermeiden. Sämtliche Vertragsverhältnisse sollten sich an den gesetzlichen Regelungen orientieren, da diese Vorrang vor individuellen Vereinbarungen haben.

Ein weiterer Aspekt in diesem Kontext ist die kleingärtnerische Nutzung, die im Bundeskleingartengesetz (BKleingG) klar definiert ist. So wird der Kleingarten vorrangig für die nicht Erwerbsmäßige Nutzung, zum Beispiel für den Eigenbedarf und zur Erholung, betrachtet. Der Bundesgerichtshof hat zudem betont, dass der Verkauf von Gartenbauerzeugnissen nicht erlaubt ist.

  • Schriftliche Regelungen sind entscheidend.
  • Kleingarten darf nicht gewerblich genutzt werden.
  • Vorstand ist für die Aufsicht und die Einhaltung des Pachtvertrages verantwortlich.

Der Vorstand eines Kleingärtnervereins ist laut den Bestimmungen dafür zuständig, die Nutzung der Parzellen zu überwachen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, sollte ein Pächter gegen die vertraglichen Vereinbarungen verstoßen. Dabei wird festgelegt, dass eine Abmahnung vor einer Kündigung des Pachtvertrages nötig ist.

Gemeinschaftliche Verantwortung im Kleingartenwesen

Die Kleingärtner sind nicht nur für die Pflege ihrer eigenen Parzelle verantwortlich, sondern auch für die Mitgestaltung der Gemeinschaftsanlage. Gemeinschaftsarbeiten sind Pflicht, wobei die Kosten in der Regel unter den Pächtern aufgeteilt werden. Ein wichtiger Punkt, der sich ebenfalls aus den Regelungen ergibt, ist die fristgerechte Zahlung der Pacht, da ein Zahlungsverzug von mindestens einem Vierteljahr zur Kündigung des Pachtvertrages ohne vorherige Ankündigung führen kann.

Der Verein schafft zudem die Voraussetzungen, damit neue Mitglieder in den Pachtvertrag eintreten können. Dies geschieht durch die schriftliche Zuweisung eines Gartens und den Abschluss einer entsprechenden Pachtvereinbarung. Letztere muss in doppelter Ausführung unterzeichnet werden, um die Rechte beider Parteien zu sichern.

In Anbetracht der anstehenden Sitzung und der angesprochenen Themen ist es wichtig, dass die Stadtvertretung und die Kleingärtner gemeinsam Lösungen finden, die sowohl den Bedürfnissen der Gärtner als auch den städtischen Anforderungen gerecht werden. Die Diskussion über die Pachtanhebung wird sicherlich ein zentrales Element der heutigen Sitzung darstellen.

Ein weiterer Schritt zur Klärung der Pachtangelegenheiten könnte auch die Einberufung eines städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs sein, wie es von der Verwaltung vorgeschlagen wird. Dabei soll ein transparenter Dialog über die Vorgaben für den Wettbewerb ermöglicht werden.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
nordkurier.de
Weitere Infos
rkpn.de
Mehr dazu
kleingarten.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert