
Am 7. Februar 2025 hat die Bundeszentrale für politische Bildung den Wahl-O-Mat zur bevorstehenden Bundestagswahl online gestellt. In Westmecklenburg können die Wählerinnen und Wähler teilweise bereits ab dem Wochenende ihre Stimmen abgeben. In Schwerin haben die Bürger die Möglichkeit, Wahlscheine ab Samstag bis zum 21. Februar in zwei Briefwahllokalen abzuholen und vor Ort auszufüllen. Diese Wahllokale befinden sich im Perzina-Haus sowie in der Friesenstraße. Ab der kommenden Woche wird zudem die Briefwahl im Stadthaus in Parchim sowie in Wismar und Ludwigslust verfügbar sein. Die Kommunen können selbst entscheiden, wie viele Briefwahllokale eingerichtet werden und wie lange diese geöffnet bleiben.
Für die traditionelle Briefwahl ist es wichtig, dass die Unterlagen fristgerecht bei den jeweiligen Verwaltungen ankommen. In Schwerin ist der Stichtag hierfür der 23. Februar bis 18 Uhr. Wahlberechtigte haben außerdem die Möglichkeit, am Wahlsonntag in ihrem vorgesehenen Wahllokal abzustimmen. Um an der Abstimmung teilzunehmen, benötigen die Wähler eine Wahlbenachrichtigung sowie einen Personalausweis in normalen und Briefwahllokalen. In Wismar werden bis zu 5.000 Unterlagen zur Gewährleistung der Bundestagswahl erwartet, wie NDR berichtet.
Barrierefreies Wählen und Schwierigkeiten für Menschen mit Behinderungen
<pTrotz der gewährten Möglichkeit zur Briefwahl gibt es bei der Stimmabgabe Barrieren, die insbesondere Menschen mit Behinderungen betreffen. Barbara Fickert, die seit einigen Jahren per Briefwahl wählt, berichtete, dass ihr Partner früher mit ihr ins Wahllokal ging. Dort half er ihr, das Kreuz zu setzen. Eine Erfahrung bei einer Europawahl offenbarte jedoch ein entscheidendes Problem: Die Unterstützung durch ihren Partner wurde als unvereinbar mit dem Wahlgeheimnis betrachtet. Stattdessen erhielt Fickert eine große Wahlschablone, die sie verunsicherte, ob ihre Wahl korrekt war. Aus Angst, das falsche Kreuz zu machen, wählt sie nun per Briefwahl, wobei ihr Partner das Kreuz an der von ihr angegebenen Stelle setzt.
Sowohl Fickert als auch ihr Mitstreiter Gersdorff betonen die große Bedeutung, die der individuelle Gang ins Wahllokal für politische Teilhabe hat. Beide wünschen sich, dass Wahllokale für alle zugänglich und barrierefrei gestaltet werden. Ihre Besorgnis betrifft auch die Tatsache, dass Assistenz in der Wahlkabine nicht erlaubt ist. Diese Regelung führte für Gersdorff zu unangenehmen Diskussionen mit der Wahlleiterin, bei denen der Eindruck entstand, dass Menschen mit Behinderung als leichter beeinflussbar betrachtet werden.
Hilfestellungen für blinde und sehbehinderte Wähler
Blinde und sehbehinderte Wähler haben allerdings die Möglichkeit, ihre Stimmen eigenständig abzugeben – sowohl im Wahllokal als auch per Briefwahl. Diese Personengruppen können dabei auf spezielle Stimmzettelschablonen zurückgreifen, die kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) zur Verfügung gestellt werden. Die Schablonen, die aufgrund von „Bundeswahlleiterin“ seit der Bundestagswahl 2002 angeboten werden, sind so konstruiert, dass sie eine einfache Handhabung ermöglichen und somit die Stimmabgabe erleichtern.
Diese Schablonen sind einheitlich in der oberen rechten Ecke gelocht oder abgeschnitten und haben entsprechende Aussparungen für die Stimmzettel. Man kann diese ohne Mitgliedschaft in einem Blindenverein anfordern, entweder über die bundesweite Hotline des DBSV oder direkt über die Landesverbände. Begleitinformationen stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung, darunter Punktschrift, Audio-CD, DAISY-Format und Großdruck, um den Zugang zur Wahl für alle Wähler zu erleichtern.