
Die Frist für den Umtausch von rosafarbenen Führerscheinen läuft am 19. Januar 2025 aus. Laut NDR sind rund 43 Millionen Führerscheine betroffen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Der Umtausch betrifft vor allem Jahrgänge 1971 oder jünger, die noch im Besitz eines rosafarbenen Führerscheins sind. Zur Einreichung sind der alte Führerschein, ein Personalausweis und ein biometrisches Passfoto erforderlich.
Die Kosten für den Umtausch sind überschaubar und liegen zwischen 25 und 30 Euro. Bei Papierführerscheinen, die von anderen Behörden ausgestellt wurden, ist zudem eine Karteikartenabschrift notwendig. Wer seinen alten Führerschein nach Ablauf der Frist weiterhin nutzt, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Dies gilt auch für die Anmietung von Mietwagen, die ohne aktualisierte Dokumente nicht möglich ist.
Probleme beim Umtausch
In Nordwestmecklenburg gibt es seit Monaten erhebliche Schwierigkeiten, fristgerechte Termine für den Umtausch zu bekommen. Die dortige Verwaltung berichtet von „Altlasten“ durch verspätete Anmeldungen der Bürger. Obwohl die Polizei über die langen Wartezeiten informiert ist, soll in Fällen mit nachweislichem Versuch, einen Termin zu bekommen, kein Verwarngeld verhängt werden. Die Verbraucherzentrale MV hält das Argument, keinen rechtzeitigen Termin erhalten zu haben, für unzureichend, da die Umtauschfristen seit langem bekannt sind.
Ab 2026 treten neue Fristen in Kraft, die den Umtausch von Kartenführerscheinen betreffen, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Diese Frist endet am 19. Januar 2026. Die neuen EU-Führerscheine sind 15 Jahre gültig und müssen fälschungssicher sein.
Wichtige Informationen für Antragsteller
Da die Fristen für den Umtausch genau definiert sind, können Interessierte mithilfe eines Umtausch-Rechners überprüfen, ob der eigene Führerschein betroffen ist. Der Umtausch muss bis zum 19. Januar 2033 für alle festgelegten Führerscheinklassen abgeschlossen sein. Laut ADAC wird der Umtausch ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung durchgeführt, jedoch behalten die neuen Führerscheine die alten Klassen.
Der gesamte Prozess zielt darauf ab, eine Mischnutzung und Missbrauch zu verhindern, indem alle Führerscheine EU-weit fälschungssicher und einheitlich gestaltet werden. Dies geschieht im Einklang mit der EU-Richtlinie 2006/126/EG, die auch die Erfassung aller Führerscheine in einer zentralen Datenbank vorsieht.