
Im Amt Jarmen-Tutow, gelegen im Landkreis Vorpommern-Greifswald, wurden fehlerhafte Wahlbenachrichtigungen versendet. Diese enthalten die falsche Formulierung „für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025“, während die korrekte Wahl, die bevorsteht, die Landratswahl am 11. Mai 2025 ist. Dieser Fehler ist durch die beauftragte Druckerei verursacht worden. Wahlleiter Thomas Lüthke erklärte jedoch, dass der Fehler keine negativen Auswirkungen auf die Wahlberechtigung hat.
Trotz der fehlerhaften Informationen haben bereits etwa 200 Bürger Briefwahl beantragt, und die ersten Wahlscheine wurden am Donnerstag an die Bürger versendet. Wahlberechtigte können die Briefwahl nach wie vor beantragen, um an der Landratswahl teilnehmen zu können.
Details zur Wahl
Die Wahl der Landrätin oder des Landrates für den Landkreis Vorpommern-Greifswald findet am 11. Mai 2025 statt. Sollte keine:r der Kandidierenden mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, wird am 25. Mai 2025 eine Stichwahl zwischen den Kandidierenden mit den höchsten Stimmzahlen durchgeführt. Für die Briefwahl oder die Wahl in einem anderen Wahlraum ist ein Wahlschein erforderlich, der formlos postalisch, per Mail, Fax, online oder persönlich beantragt werden kann. Die persönliche Antragstellung wird ab dem 22. April 2025 im Verwaltungsgebäude des Amtes Landhagen sowie zu festgelegten Öffnungszeiten ermöglicht.
Öffnungszeiten für die Hauptwahl | Öffnungszeiten für die Stichwahl |
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Dienstag, Mittwoch, Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr & 13:00 – 18:00 Uhr | Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag (23. Mai 2025): 08:30 – 12:00 Uhr & 13:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch: 08:30 – 12:00 Uhr & 13:00 – 17:00 Uhr | Mittwoch: 08:30 – 12:00 Uhr & 13:00 – 17:00 Uhr |
Keine gesonderte Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl. | Wahlbrief muss bis zum Wahltag um 18:00 Uhr an die angegebene Stelle gesendet werden. |
Der rechtliche Rahmen für kommunale Wahlen in Deutschland ist im Grundgesetz festgelegt. So fordert Artikel 28, Absatz 1, eine Vertretung des Volkes durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen. In Deutschland sind Unionsbürger mit Wohnsitz wahlberechtigt und dürfen bei Kommunalwahlen teilnehmen. Kommunalwahlen sind oft stark von lokalen Themen geprägt, was die Wähler:innenschaft dazu verleitet, kleinere Parteien oder Bürgerinitiativen zu unterstützen.
Obwohl die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen im Durchschnitt niedriger ist als bei Landtags- oder Bundestagswahlen, erhalten derartige Wahlen entscheidende Aufmerksamkeit. Die bevorstehende Landratswahl in Vorpommern-Greifswald wird trotz der fehlerhaften Benachrichtigungen mit großem Interesse verfolgt.
Ein umfassendes Verständnis der bevorstehenden Wahl ist für die Bürger wichtig, insbesondere nach den jüngsten Pannen mit den Wahlbenachrichtigungen. Die korrekten Informationen zur Abstimmung sind entscheidend für eine reibungslose Durchführung.