
Am 6. Februar 2025 stehen die Vorbereitungen für die bevorstehende Bundestagswahl am 23. Februar auf Hochtouren. In Greifswald, Vorpommern, haben bereits hunderte Menschen ihre Stimme abgegeben. Das neu eröffnete Briefwahllokal im Verwaltungsgebäude am Greifswalder Tierpark ist ein zentraler Anlaufpunkt für Wähler, die ihre Stimmabgabe vorverlegen möchten.
Die Wahlbüros sind über den Haupteingang des Verwaltungsgebäudes, Lange Straße 2a, erreichbar. Vor Ort wählen ist auch möglich, falls Wähler am eigentlichen Wahltag nicht im zuständigen Wahlbüro erscheinen können. Um eine Stimme abzugeben, sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein Personalausweis notwendig.
Briefwahl und Antragsverfahren
Im Vorfeld der Wahl wurden bereits rund 8.000 Anträge zur Briefwahl gestellt. Stimmzettel sind seit Montag verfügbar, und die Auslieferung der Briefwahlunterlagen hat begonnen. Bis Mittwoch nutzten bereits 448 Personen die Möglichkeit, ihre Stimme vor Ort abzugeben. Um doppelte Stimmabgaben zu verhindern, sorgt ein Sperrvermerk im Wählerverzeichnis für Sicherheit.
Das Wahlsystem ermöglicht auch Menschen mit Behinderungen, einen Wahlschein zu beantragen. Informationen hierzu finden sich auf der Wahlbenachrichtigung. Die Beantragung kann persönlich, schriftlich oder, sofern angeboten, elektronisch erfolgen. Telefonische Anträge sind jedoch nicht möglich. Eine fristgerechte Antragsstellung ist bis zwei Tage vor dem Wahltag bis 18:00 Uhr erforderlich.
Status und Wahlkreis
Im Wahlkreis 15, der den Landkreis Vorpommern-Rügen, die Hansestadt Greifswald und das Amt Landhagen umfasst, stehen acht Direktkandidaten zur Wahl (Erststimme). Zudem kandidieren zwölf Parteien um die Zweitstimme in Mecklenburg-Vorpommern. Die Wahlbüros sind von Montag bis Freitag geöffnet, und die Abläufe sind präzise organisiert, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Die Briefwahl, die seit 1957 besteht und seit 2008 ohne besonderen Grund genutzt werden kann, erfährt seit einigen Jahren einen signifikanten Anstieg. Laut Tagesschau hat sich der Anteil der Briefwähler von 4,9 Prozent im Jahr 1957 auf über 47 Prozent im Jahr 2021 erhöht. Besonders in Bayern und Rheinland-Pfalz ist die Nachfrage nach Briefwahl hoch.
Die Bundesregierung hat zur Sicherheit der Briefwahl zahlreiche Vorkehrungen getroffen. Kritiker äußern jedoch Bedenken hinsichtlich des Wahlgeheimnisses und möglicher Einflussnahme. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch betont, dass die Briefwahl verfassungsgemäß ist. Der Briefwahlvorstand arbeitet öffentlich, und die Anwesenheit von Wahlbeobachtern ist erlaubt, um Transparenz zu gewährleisten.
Die aktive Einbindung der Wähler und die umfassenden Informationen zur Briefwahl sind entscheidend für eine erfolgreiche Durchführung der Bundestagswahl. Die Möglichkeit, bereits jetzt Stimmen abzugeben und die verschiedenen Optionen zur Stimmabgabe zu nutzen, bieten ein hohes Maß an Flexibilität für alle Wahlberechtigten.