Greifswald

Modehaus Jesske in Greifswald: Insolvenz wegen Corona-Hilfen!

Das deutsche Modehaus Jesske aus Greifswald hat am 6. Januar 2025 beim Amtsgericht Stralsund Insolvenz angemeldet. Geschäftsführer Hermann Jesske äußerte, dass die Rückforderung der Corona-Hilfen der Hauptgrund für die Zahlungsunfähigkeit sei. Diese Situation könnte nicht nur die Zukunft seines Unternehmens gefährden, sondern auch zahlreiche andere Betriebe in der Region betreffen, warnte Jesske.

Das Schweriner Wirtschaftsministerium sieht sich nicht verantwortlich für die finanziellen Schwierigkeiten des Modehauses und verweist auf individuelle Prüfungen sowie die Möglichkeit von Stundungen und Ratenzahlungen. Karen Zabel vom Ministerium stellte klar, dass eine spätere Schlussabrechnung der Corona-Hilfen verpflichtend war. Zudem gab es keine Zusicherung, dass diese Hilfen nicht zurückgezahlt werden müssen.

Investitionen und finanzielle Belastungen

Obwohl das Modehaus Jesske in den Jahren 2018 und 2019 rund drei Millionen Euro in den Umbau investiert hat, belasten hohe Fixkosten und rückläufige Umsätze aufgrund der Corona-Pandemie das Unternehmen zunehmend. Insolvenzverwalter Heiko Jaap erklärte, dass viele selbstständige Unternehmen in ähnlichen Situationen nur durch eine Insolvenz gerettet werden können, wenn Rückforderungen schnell gezahlt werden müssen. Momentan ist das Rückforderungsverfahren für Jesske noch nicht abgeschlossen.

Torsten Grundke, der Vorsitzende des Stralsunder Mittelstands, sieht die Insolvenz von Jesske nicht als Einzelfall. Er berichtet, dass viele Händler bereits Hilfen zurückzahlen, ohne ihr Geschäft aufzugeben. Diese Entwicklung könnte auf eine breitere Problematik hinweisen, die viele Unternehmen betrifft. Dabei stehen die Rückforderungen im Zusammenhang mit staatlichen Soforthilfen, die unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wurden.

Staatliche Hilfsmaßnahmen und ihre Folgen

Im Jahr 2020, als die Corona-Pandemie zahlreiche Unternehmen vor immense Herausforderungen stellte, gingen die Insolvenzzahlen rückläufig, nicht zuletzt aufgrund staatlicher Hilfsmaßnahmen und einer vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. In diesem Jahr wurden 15.800 Insolvenzverfahren registriert, was einen Rückgang von nahezu 16 Prozent im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Diese Hilfen hatten es vielen Firmen ermöglicht, die Liquiditätslage kurzfristig zu stabilisieren und Insolvenzen abzuwenden.

Dennoch stehen speziell die Einzelhandels- und Dienstleistungsbranchen unter Druck. Während der Notstand durch staatliche Interventionen gemildert wurde, erfordern die Rückforderungen von Corona-Soforthilfen durch die Behörden wieder einen grundlegenden Problemdialog zwischen Unternehmen und Ministerien. So wurde beispielsweise die Klage eines selbständigen Künstlers abgewiesen, der gegen die Rückforderung von 9.000 Euro klagte, da er bereits vor der Pandemie finanzielle Schwierigkeiten gehabt hatte. Ferner heben Experten hervor, dass Unternehmen ihre Antragsberechtigung vor der Beantragung von Hilfen sorgfältig prüfen müssen.

Die Entwicklungen rund um das Modehaus Jesske könnten also ein Indikator für bevorstehende Insolvenzen in der Branche sein, wenn spirituelle und finanzielle Belastungen nicht gezielt angegangen werden. Der Blick auf die Unternehmensinsolvenzen in der Bundesrepublik zeigt, dass trotz eines Rückgangs im Jahr 2020 die nachfolgenden Auswirkungen der Pandemie die wirtschaftliche Grundstruktur auf die Probe stellen könnten, was noch viele Unternehmen in den Abgrund reißen könnte.

Während das Insolvenzverfahren für Jesske weiterverfolgt wird, bleibt die Frage offen, ob sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für andere etablierte Unternehmen in der Region ebenfalls verschlechtern werden.

Für weitere Informationen zu Staatsfinanzierungsrichtlinien und rechtlichen Aspekten der Insolvenz können die Berichte von Chip, Insolvenz-Portal und Bundesbank herangezogen werden.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
chip.de
Weitere Infos
app.insolvenz-portal.de
Mehr dazu
bundesbank.de

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