Stralsund

Teenagerin plant heimtückischen Mord: Stalking führt zu grausigem Verbrechen!

Im Stralsunder Landgericht steht eine 17-jährige Jugendliche, Sophia B., wegen Mordes an einem 59-jährigen Mann, Jörg M., vor Gericht. Die Beschuldigte wurde in Fußfesseln und Handschellen vorgeführt, gekleidet in eine schwarze Hose und einen blauen Pullover. Ihr unangenehmes Auftreten wird von ihrer Rechtsanwältin gemäßigt, die beruhigend auf sie einredet. Die Staatsanwaltschaft unterstellt Sophia B., Jörg M. heimtückisch ermordet zu haben, nachdem sie sich aufgrund seiner wiederholten Avancen und Anrufe von ihm gestalkt fühlte. Dieses Gefühl der Bedrohung schien die junge Angeklagte zu einem grausamen Plan zu treiben.

Am 28. Juni 2024 plante Sophia B. die Tat, indem sie eine Kaffeetasse mit Jägermeister und verschiedenen Betäubungsmitteln wie Morphium, MDMA und Tavor versetzte. Diese Mischung genügte, um das Opfer in einen Zustand der Bewusstlosigkeit zu versetzen. Nach dem Genuss des Getränks fiel Jörg M. in der Wohnung des mitangeklagten Rene K. um. Es folgte ein brutaler Anschlag, bei dem Sophia B. mit einem Frühstücksbrettchen mindestens neunmal auf seinen Kehlkopf einschlug. Sie drückte ihm anschließend ein Handtuch ins Gesicht und lachte nach der Tat. Berichten zufolge rief sie: „Endlich ist das Schwein tot“. Die von ihr verursachten Verletzungen führten zu Jörg M.s Tod.

Die Umstände der Tat und ihre Folgen

Die Ermittlungen zu dem Mordfall wurden durch eine Drogenrazzia am 4. Juli 2024 ins Rollen gebracht, bei der der Leichnam von Jörg M. entdeckt wurde. Sophia B. befindet sich seitdem in psychiatrischer Unterbringung, während Rene K. vorerst aus der Haft entlassen wurde. Unklar bleibt bislang, wie die Angeklagte und die beiden Männer, mit denen sie in Kontakt stand, sich kennengelernt haben. Es ist jedoch bekannt, dass Sophia B. längere Zeit in der Wohnung von Rene K. verweilte.

Am ersten Tag der Verhandlung zeugten sieben Personen, darunter zwei Bekannte der Angeklagten, gegen sie. Am zweiten Verhandlungstag, der für den 20. Januar angesetzt ist, werden drei Sachverständige zur psychischen Verfassung von Sophia B. aussagen. Ein Urteil wird für den dritten Verhandlungstag, den 21. Januar, erwartet. Sophia B. drohen bis zu zehn Jahre Haft, während Rene K. maximal ein Jahr Gefängnis erwarten könnte.

Rechtlicher Hintergrund von Stalking und Mordversuch

Stalking, ein zentraler Aspekt in diesem Fall, ist ein ernstes Problem, das erhebliche seelische und körperliche Belastungen für die Opfer mit sich bringt. Der § 238 StGB definiert Stalking strafrechtlich und unterscheidet dabei zwischen einfachen und besonders schweren Fällen. In drastischen Fällen, wie sie hier vorliegen, kann Stalking auch zu Verletzungen oder sogar zum Tod des Opfers führen. Dies ist in Sophia B.s Fall gegeben, wodurch sich die rechtlichen Konsequenzen dramatisch erhöhen können. Bei Stalking mit Todesfolge sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von ein bis zehn Jahren vor.

Die Möglichkeit einer psychiatrischen Unterbringung ist im Raum, da die Umstände der Tat und die psychische Verfassung von Sophia B. entscheidend sind. Ein solches Urteil würde gemäß § 63 StGB den Schuldspruch unter Umständen aufheben und stattdessen eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik nach sich ziehen.

Insgesamt bleibt der Fall um Sophia B. und den Mord an Jörg M. sowohl rechtlich als auch psychologisch komplex und wirft zahlreiche Fragen auf, sowohl über die Motive der Angeklagten als auch über die fragilen Grenzen zwischen Obsession, Stalking und kriminellen Handlungen. Die Öffentlichkeit bleibt gespannt auf die weiteren Verhandlungen und die letztendliche Entscheidung des Gerichts.

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