
In Stralsund sorgt die Präsenz von alten Wahlplakaten für Unmut unter den Anwohnern. Eine Leserin aus dem Stadtteil Knieper West hat sich darüber beschwert, dass die Plakate, die für die Bundestagswahl platziert wurden, seit fast drei Wochen nach der Wahl weiterhin zu sehen sind. Dies ist ein Verstoß gegen die örtlichen Bestimmungen, die vorschreiben, dass Wahlplakate spätestens zwei Wochen nach der Wahl entfernt werden müssen. Die Stadtverwaltung bestätigt, dass die Beschwerde der Leserin gerechtfertigt ist.
Die Stadt kann jetzt die verantwortlichen Parteien auffordern, die Plakate umgehend zu entfernen. Sollte dieser Aufforderung nicht nachgekommen werden, droht ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro. Wie ostsee-zeitung.de berichtet, führt die Stadt jedoch keine gezielten Kontrollen durch, sondern reagiert auf Hinweise aus der Bevölkerung.
Pflichten der Parteien und Reaktionen der Stadtverwaltung
Die Stralsunder Stadtverwaltung erhält häufig Anfragen zu verbliebenen Wahlplakaten. Nach Ablauf der festgelegten Frist wird in der Regel eine erste und gegebenenfalls eine zweite Aufforderung zur Entfernung ausgesprochen. Die Rückmeldungen der Bürger sind dabei entscheidend, da die Stadt auf diese Weise Mängel behoben und die entfernten Plakate im Bauhof lagern kann. Werden sie nicht abgeholt, so werden sie vernichtet, wie stadtbibliothek.stralsund.de ergänzt.
Für die nächste Wahl, die Landratswahlen in Vorpommern-Rügen, wurde bereits der Termin auf den 11. Mai 2024 festgelegt. Plakatierungen sind bereits sechs Wochen vor dieser Wahl erlaubt, ab dem 30. März 2024. Parteien sind angehalten, sich an die festgelegten Vorgaben zur Plakatierung zu halten.
Regelungen für Wahlplakate in Deutschland
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Wahlwerbung in Deutschland sind vielfältig. Zwar gibt es keine detaillierte Regelung für die Plakatwerbung, sie ist jedoch durch Artikel 5 (Pressefreiheit) und Artikel 21 (Parteienprivileg) des Grundgesetzes geschützt. Laut kommunal.de müssen die Standorte der Plakate mit der Gemeinde und den Grundstückseigentümern abgestimmt werden, wobei Regelungen je nach Kommune variieren. In einigen Städten wie Bremen und Berlin gelten strenge Zeitvorgaben für das Anbringen und Entfernen von Wahlplakaten.
Darüber hinaus sind Sicherheitsvorgaben zu beachten, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden. Wahlwerbung darf nicht an Verkehrseinrichtungen wie Ampeln oder Ortsschildern angebracht werden, und es bestehen Mindestabstände zum Fahrbahnrand. All dies soll sicherstellen, dass die Wahlwerbung fair und sicher für alle Verkehrsteilnehmer ist.