Boizenburg steckt in Schulden: Jetzt kommt die Vergnügungssteuer!
Boizenburg prüft Vergnügungssteuer zur Schuldenreduktion, plant Satzungsanpassungen und erwartet zusätzliche Einnahmen.

Boizenburg steckt in Schulden: Jetzt kommt die Vergnügungssteuer!
Die Stadt Boizenburg steht vor finanziellen Herausforderungen, die vor allem durch hohe Schulden aus Investitionen in Schulbau und Schulsanierung verursacht wurden. Um die finanzielle Lage zu verbessern, prüft die Verwaltung die Erhebung einer Vergnügungssteuer, wie nordkurier.de berichtet. Die bestehende Satzung zur Vergnügungssteuer, die bereits fast 20 Jahre alt ist, soll überarbeitet werden, um den aktuellen Gegebenheiten gerecht zu werden und mehr Transparenz zu schaffen.
Die Verwaltung hat einen Steuersatz von 20 Prozent vorgeschlagen, doch die Stadtvertretung entschied sich letztendlich für einen Satz von 12 Prozent. Dieser Wert liegt im Durchschnitt für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern und wird voraussichtlich Mehreinnahmen im hohen fünfstelligen Bereich generieren. Diese zusätzlichen Einnahmen sind dringend notwendig, um laufende und zukünftige Aufgaben der Stadt zu finanzieren.
Was genau gehört zur Vergnügungssteuer? Diese örtliche Steuer wird von den Gemeinden erhoben und basiert auf einer gemeindlichen Satzung. Der Steuergegenstand umfasst den Aufwand für die Nutzung oder den Besuch bestimmter Einrichtungen und Veranstaltungen. Dazu zählen unter anderem:
- Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
- Schönheitstänze wie Burlesque und ähnliche Darbietungen
- Sportliche Veranstaltungen, die professionell betrieben werden
- Gewerbliche Filmvorführungen
- Das Ausspielen von Geld- und Sachwerten in Spielclubs und Kasinos
- Betrieb von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten in Gaststätten und ähnlichen Orten
Für bestimmte Veranstaltungen können Ausnahmen von der Steuerpflicht festgelegt werden, etwa für kirchliche oder gemeinnützige Events. Die Steuer wird in der Regel über den Kartenverkauf oder als Pauschalsteuersatz bei Eintrittsfreien Veranstaltungen erhoben, berichtet boizenburg.de.
Regelungen und Steuersätze
Die Vergnügungssteuer, auch bekannt als Lustbarkeitssteuer, dient nicht nur der kommunalen Finanzierung, sondern auch der Regulierung bestimmter Aktivitäten in Deutschland. Historisch betrachtet hat sie ihren Ursprung im 18. Jahrhundert, und die Einnahmen aus dieser Steuer sind in den letzten Jahrzehnten erheblich gestiegen. Laut finanzaemter.org lagen die Einnahmen 2006 bei 203,6 Millionen Euro und haben sich in den Jahren bis heute auf fast 1 Milliarde Euro jährlich erhöht.
Die Steuersätze variieren je nach Art des Vergnügens und Region. So liegt der Steuersatz für Tanzveranstaltungen und karnevalistische Feiern beispielsweise bei 10 Prozent, während erotische Inhalte und Glücksspiele mit bis zu 20 Prozent besteuert werden. Diese Regelungen sind für jede Kommune unterschiedlich und können Hotspots für Freizeitaktivitäten wie die großen Städte betreffen, wo tendenziell höhere Steuersätze festgelegt werden.
Die gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Vergnügungssteuer ist im Artikel 105 Absatz 2a des Grundgesetzes verankert. Es bleibt abzuwarten, wie sich die neuen Regelungen in Boizenburg auswirken werden und ob die Stadt die gewünschten finanziellen Entlastungen erfahren kann. Eines ist jedoch sicher: Die Bürger können sich auf neue Vergnügungsangebote einstellen, die auch zur Verbesserung der städtischen Kassen beitragen sollen.