Havarie im Hafen: Gesunkene Kutter kosten Städte ein Vermögen!

Havarie im Hafen: Gesunkene Kutter kosten Städte ein Vermögen!
In Mecklenburg-Vorpommern stehen die Hafenstädte vor einem wachsenden Problem: Ausgediente Fischkutter, oft umgebaut zu Fischbrötchenbuden, sinken zunehmend in den Hafenbecken. Dies hat nicht nur wirtschaftliche Folgen, sondern belastet auch die Städte, die für die Folgekosten dieser Vorfälle aufkommen müssen. Laut einem Bericht von NDR sind vor allem in Rostock und Greifswald zahlreiche Havarien dokumentiert.
Stark betroffen ist der Hafen von Rostock, wo Hafenkapitän Falk Zachau von einer Häufung von Vorfällen in den letzten fünf Jahren berichtet. Acht Kuttern waren in Rostock betroffen, und bei näherem Hinsehen entpuppen sich die Ursachen häufig als eine Mischung aus altersbedingten Verschleißerscheinungen und mangelhafter Wartung. So sank beispielsweise der Kutter “Luna Rossa” Ende Juli 2023 erneut, nachdem er bereits vor dreieinhalb Jahren aufgrund eines Orkantiefs gesunken war. “Seeadler”, ein weiterer Kutter, sank im Jahr 2024, und auch der Kutter “Wernigerode” war 2021 nicht mehr seetüchtig.
### Die Herausforderungen
Die anhaltenden Probleme führen dazu, dass Städte wie Greifswald und Rostock mit enormen Kosten konfrontiert sind. Für den Kutter “Nordland III”, der im Oktober 2023 sank, belaufen sich die Bergungs- und Entsorgungskosten auf rund 500.000 Euro. Die rechtlichen Zuständigkeiten zwischen den Städten und dem Land sind oft unklar. Streitigkeiten darüber führten bis vor das Oberverwaltungsgericht, während städtische Behörden brav bemüht sind, eine Lösung zu finden. Die Stadt Greifswald und das Land müssen sich untereinander einigen, da die “Nordland III” ohne Genehmigung im Hafen lag und somit rechtliche Handlungsspielräume fehlen.
Die Schwierigkeiten beim Abwracken maroder Kutter sind zum Teil auch rechtlicher Natur. Schiffe, die nur als Stilllieger im Hafen liegen, benötigen keinen Schiffs-TÜV, da sie keine Passagiere oder Güter transportieren. Dies führt dazu, dass viele Eigentümer keine Anreize haben, in die ordnungsgemäße Wartung ihrer Schiffe zu investieren. Ein weiterer Bericht von Nordkurier beschreibt, dass die Hafenbehörden nur bei akuter Gefahrenabwehr tätig werden können.
### Maßnahmen und Ausblick
Die Landesregierung hat jedoch auf diese Herausforderungen reagiert. Die Landeshafenverordnung wird derzeit überarbeitet, um die Befugnisse der Hafenbehörden zu präzisieren und möglicherweise auch um den Eigentümern von gesunkenen oder maroden Schiffen gegenüber einen stärkeren Druck auszuüben. In Stralsund war es beispielsweise notwendig, einen Verkaufskutter zu sichern, um Umweltgefahren auszuschließen, da der Eigner den wenigsten Verpflichtungen nachkam. So berichtet auch das Stralsunder Rathaus von einer überwiegend stabilen Situation ohne Zunahme von Havarien in den letzten Jahren, während in Wismar gar keine Vorfälle zu verzeichnen sind.
Markant an dieser ganzen Problematik ist das Gefühl von Unbehagen unter den Hafenstädten. Gerade die finanziellen Belastungen durch die Bergungskosten und die Unsicherheiten im Umgang mit den zuständigen Behörden setzen die Städte ordentlich zu. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen verbessert werden, um eine umweltgerechte und sichere Lösung zu finden. Die Situation bleibt angespannt, während die bemängelte Wartung und die Herausforderungen bei den rechtlichen Zuständigkeiten weiterhin hohen Druck auf die Behörden ausüben. Die Rettung für die maroden Kutter scheint vorerst nicht in Sicht.