Stralsund: Gericht weist Bürgerschafts-Klage gegen Atomwaffen zurück!
Das Verwaltungsgericht Greifswald entscheidet über die Klage der Stralsunder Bürgerschaft zur Atomwaffenlagerung am 2.12.2025.

Stralsund: Gericht weist Bürgerschafts-Klage gegen Atomwaffen zurück!
In einem aufsehenerregenden Urteil hat das Verwaltungsgericht Greifswald entschieden, dass die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund nicht über die Lagerung von Atomwaffen auf ihrem Stadtgebiet entscheiden kann. Am 2. Dezember 2025 kam es zu dieser wegweisenden Entscheidung, die die vorherige Klage der Stralsunder Bürgerschaft gegen Oberbürgermeister Alexander Badrow (CDU) zurückwies. Das Gericht stellte fest, dass die Bürgerschaft ihre Kompetenzen überschritten habe; die Verteidigungspolitik sei ausschließlich Sache des Bundes, wie NDR berichtet.
Die Klage war ein Resultat des Beschlusses der Bürgerschaft aus dem Dezember 2024, in dem gefordert wurde, dass das Stralsunder Stadtgebiet von Atomwaffen freigehalten werden soll. Die Antragsteller, bestehend aus den Fraktionen Die Linke und Bürger für Stralsund/Adomeit, wollten ein starkes Zeichen setzen gegen die Lagerung, Stationierung oder den Transport von Atomwaffen in ihrer Stadt. „Wir wollten damit ein symbolisches Statement abgeben“, erklärte Bernd Buxbaum von Die Linke nach dem Urteil. Trotz des negativen Urteils sieht er jedoch wenig Sinn darin, vor das Oberverwaltungsgericht zu ziehen, da auch er die positive Resonanz in der Bevölkerung für wichtig erachtet, berichtet Tagesschau.
Hintergrund der Klage
Der Streit zwischen der Bürgerschaft und dem Oberbürgermeister entstand aus der Überzeugung, dass der Atomwaffeneinsatz und die damit verbundene Politik dringend zu hinterfragen seien. Bis heute lagern in Deutschland amerikanische Atomwaffen, die während des Kalten Krieges strategisch platziert wurden. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 verbietet jedoch die Stationierung von Atomwaffen im Gebiet der ehemaligen DDR, was die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Klagen erheblich beeinflusst. Historisch betrachtet lagern seit Jahrzehnten nukleare Waffen in Deutschland, und die Friedensbewegung war in den letzten Jahrzehnten sehr aktiv, um diesen Zustand zu ändern, wie auf Wikipedia nachzulesen ist.
Bereits in der Vergangenheit gab es zahlreiche Proteste gegen Atomwaffen; besonders in den 1980er Jahren erlangte die Friedensbewegung große Bedeutung. Dabei wurden entscheidende Entscheidungen, wie der INF-Vertrag, der 1987 zum Abbau von Mittelstreckenraketen führte, getroffen. Diese Entwicklungen zeigen, wie umstritten das Thema Atomwaffen auch in Deutschland bis heute ist.
Reaktionen und Ausblick
Nach dem Urteil richtet sich der Fokus jetzt darauf, ob die strittigen Punkte bezüglich der Verteidigungspolitik des Bundes angesprochen werden können. Während Oberbürgermeister Badrow den Beschluss der Bürgerschaft beanstandete, sind die politischen Stimmen in Stralsund gemischt. Einige sehen die Notwendigkeit, das Thema auf breiterer gesellschaftlicher Basis zu diskutieren. Ein Präzedenzfall zur Schaffung eines Mitspracherechts für die Gemeinden bezüglich der stationierten Atomwaffen könnte langfristig von Bedeutung sein.
Abschließend bleibt zu sagen: Der Kampf um eine atomwaffenfreie Stadt ist noch nicht vorbei. Die Bürgerschaft hat mit ihrem Vorgehen zwar vor Gericht nicht gewonnen, doch symbolisch könnte es Anstöße geben, um über mehr Mitspracherecht in der Verteidigungspolitik nachzudenken. Die Debatte darüber, ob und wie Deutschland in der Verantwortung für seinen atomaren Status steht, wird weiterhin spannend bleiben.