Betrunkener Fahrer gefährdet Verkehr auf der A1 bei Maschen!

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Ein betrunkener Autofahrer aus der Mecklenburgischen Seenplatte wurde auf der A1 gestoppt. Er hatte 1,49 Promille und gefährdete andere Verkehrsteilnehmer.

Ein betrunkener Autofahrer aus der Mecklenburgischen Seenplatte wurde auf der A1 gestoppt. Er hatte 1,49 Promille und gefährdete andere Verkehrsteilnehmer.
Ein betrunkener Autofahrer aus der Mecklenburgischen Seenplatte wurde auf der A1 gestoppt. Er hatte 1,49 Promille und gefährdete andere Verkehrsteilnehmer.

Betrunkener Fahrer gefährdet Verkehr auf der A1 bei Maschen!

Ein 49-jähriger Mann aus dem Kreis Mecklenburgische Seenplatte sorgt am frühen Sonntagmorgen auf der A1 für Aufsehen. Wie seevetal-aktuell.de berichtet, fiel sein auffälliges Fahrverhalten in Schlangenlinien auf und alarmierte andere Verkehrsteilnehmer, die daraufhin den Notruf wählten.

Die Autobahnpolizei Maschen ließ sich nicht lange bitten und stoppte den Mann, der in Richtung Hamburg unterwegs war. Die Kontrolle brachte ein unerfreuliches Ergebnis: Ein Atemalkoholtest ergab stolze 1,49 Promille. Damit lag der Fahrer nicht nur deutlich über der gesetzlichen Grenze, sondern musste auch mit einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr rechnen. In Deutschland gilt eine Promillegrenze von 0,5 für Autofahrer, die bereits als Ordnungswidrigkeit geahndet wird, während ab 1,1 Promille von absoluter Fahruntüchtigkeit die Rede ist, was strafrechtliche Folgen haben kann, wie auch adac.de erklärt.

Um die Gefahren des Alkohols am Steuer zu verstehen, ist es wichtig zu wissen, was eine solche Situation für den Führerschein des Fahrers bedeuten kann. Bei einer ersten Ordnungswidrigkeit in der Bandbreite von 0,5 bis 1,09 Promille muss der Fahrer mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Ab einem Wert von 1,1 Promille wird es richtig ernst: Hier drohen unter Umständen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen und der Entzug der Fahrerlaubnis, was je nach Schwere der Situation mit einer Sperrfrist von bis zu fünf Jahren einhergehen kann, wie anwalt.de eindrücklich darstellt.

Was bedeutet das für die Versicherung? Wenn es zu einem Unfall unter Alkoholeinfluss kommt, wird in der Regel ein Teil des Schadens von der Versicherung gedeckt. Allerdings kann diese im Nachhinein Regressansprüche stellen, die bis zu 5000 Euro betragen können. Zudem können auch die Kosten für eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ins Haus stehen, wenn der Wert entsprechend hoch ist.

Die Vorfälle auf der Autobahn sind nicht nur für den betroffenen Fahrer, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer alarmierend. Alkohol am Steuer gefährdet nicht nur die eigene Sicherheit, sondern vor allem die der anderen. Und das ist ein Thema, das immer wieder aufs Neue diskutiert werden sollte. Es bleibt zu hoffen, dass solche Vorfälle im Sinne der Sicherheit auf den Straßen in Zukunft nicht mehr auf die Tagesordnung kommen.