Millionenstrafe: Kartell aufgedeckt – Straßenbauunternehmen im Visier!

Bundeskartellamt verhängt 10,5 Mio. Euro Bußgeld gegen sieben Straßenbauunternehmen, darunter MOT Müritzer Oberflächentechnik aus Röbel/Müritz, wegen illegaler Absprachen bei Aufträgen.
Bundeskartellamt verhängt 10,5 Mio. Euro Bußgeld gegen sieben Straßenbauunternehmen, darunter MOT Müritzer Oberflächentechnik aus Röbel/Müritz, wegen illegaler Absprachen bei Aufträgen. (Symbolbild/MMV)

Millionenstrafe: Kartell aufgedeckt – Straßenbauunternehmen im Visier!

Röbel/Müritz, Deutschland - In Mecklenburg-Vorpommern haben sieben Straßenreparatur-Unternehmen kräftig gegen die Wettbewerbsregeln verstoßen. Das Bundeskartellamt hat nun Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Millionen Euro verhängt. Der Grund dafür sind illegale Absprachen der Firmen, die über Jahre hinweg bei öffentlichen Aufträgen ihre Interessen koordiniert haben. Diese Absprachen betrafen nicht nur unser Bundesland, sondern auch Regionen wie Thüringen und Brandenburg und zeigen einmal mehr, wie wichtig ein fairer Wettbewerb im Bauwesen ist, um die Qualität und die Kosten von öffentlichen Aufträgen zu sichern. Wie Handwerksblatt berichtet, sind die betroffenen Unternehmen unter anderem die AS Asphaltstraßensanierung GmbH aus Langwedel, die Bitunova GmbH aus Krefeld sowie die Mainka GmbH Straßenunterhaltung aus Rüdersdorf.

Doch was genau haben diese Firmen angestellt? Vor Ausschreibungen sollen sie sich abgesprochen und festgelegt haben, welches Unternehmen den Zuschlag für den jeweiligen Auftrag erhalten sollte. Dabei waren die einzelnen Angebotskonditionen so gut abgestimmt, dass die Wettbewerbshüter auf eine komplexe Struktur dieser Absprachen gestoßen sind. Laut WDR geschah dies häufig hinter geschlossenen Türen, beispielsweise bei einem regelmäßigen Geschäftsfrühstück im Berliner Hotel. Die Firmen nutzten teils eine Codesprache, um ihre Machenschaften zu verschleiern – ein Spiel, das letztlich nicht ungestraft blieb.

Die Details der Verstöße

Die Absprachen betrafen zahlreiche Aufträge von öffentlichen Auftraggebern, und die Auftragsvolumina lagen meist zwischen 40.000 und 200.000 Euro. Diese Beträge waren vor allem für Maßnahmen wie Oberflächenbehandlungen, das Flicken von Straßenoberflächen und die Belieferung mit Bitumenemulsion oder Splitt vorgesehen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, hebt die Bedeutung eines ungehinderten Wettbewerbs hervor, um korrekte wirtschaftliche Beschaffungen zu gewährleisten. Solche Submissionsabsprachen sind nicht nur unethisch, sondern auch gemäß § 298 des Strafgesetzbuches strafbar.

Eine der betroffenen Firmen, die Bitunova GmbH, hat sich allerdings um Schadensbegrenzung bemüht und kooperierte im Rahmen des Kronzeugenprogramms mit den Ermittlern. Die Bußgeldbescheide gegen alle beteiligten Unternehmen sind bereits rechtskräftig, und eine umfassende Aufarbeitung dieser Machenschaften ist zu erwarten. Eine detaillierte Auswertung wird in Kürze auf der Webseite des Bundeskartellamtes veröffentlicht.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

In der Europäischen Union gibt es strenge Vorschriften zum Schutz des freien Wettbewerbs. Diese Regeln garantieren, dass Unternehmen nicht durch Absprachen, Preiskartelle oder Marktaufteilungen den Wettbewerb unterdrücken können. Solche verstöße können laut den Vorgaben der EU mit Geldbußen von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden und in einigen Ländern drohen den verantwortlichen Geschäftsführern sogar Haftstrafen.

Wettbewerbswidriges Verhalten ist also kein Kavaliersdelikt und bringt für die Verursacher heftige Konsequenzen mit sich. Die Strafen sollen die Unternehmen dazu bringen, sich an die Regeln zu halten und fair zu konkurrieren, um den Markt zum Wohle der Verbraucher zu schützen.

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OrtRöbel/Müritz, Deutschland
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