Rasender Autofahrer überfährt fast Polizistin – Gericht spricht Urteil!

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Ein 35-jähriger Autofahrer aus der Müritz-Flüchtete vor der Polizei, gefährdete eine Beamtin und wurde verurteilt.

Ein 35-jähriger Autofahrer aus der Müritz-Flüchtete vor der Polizei, gefährdete eine Beamtin und wurde verurteilt.
Ein 35-jähriger Autofahrer aus der Müritz-Flüchtete vor der Polizei, gefährdete eine Beamtin und wurde verurteilt.

Rasender Autofahrer überfährt fast Polizistin – Gericht spricht Urteil!

Am 29. November 2025 wird die Region um Müritz von einem skandalösen Vorfall bewegt. Ein 35-jähriger Autofahrer, der ohne gültigen Führerschein am Steuer eines roten Audi seiner Frau saß, brachte bei seiner Flucht vor der Polizei eine Beamtin in akute Lebensgefahr. Dieses unverantwortliche Verhalten ereignete sich am 26. Juni 2023 auf der Landesstraße 24 zwischen Röbel und Sietow. Die Polizei war durch einen Funkruf aus Waren auf das auffällige Fahrzeug aufmerksam geworden, musste dann jedoch erleben, wie der Fahrer bei einem Kontakt zur Polizeikontrolle schlagartig Gas gab und die Flucht ergriff.

Die mutige Polizistin konnte sich in letzter Sekunde hinter eine Leitplanke retten, um nicht von dem rasenden Autofahrer erfasst zu werden. Trotz der Gefährlichkeit der Situation blieb der Fahrer auch nach dem Auslegen eines Nagelbretts durch die Polizei, das seine Reifen zerstörte, unbeirrt. Er setzte seine Flucht bis nach Röbel in ein Wohnviertel fort, wo er schließlich zu Fuß gestoppt wurde.

Vorverurteilung und Vorstrafen

Die Staatsanwaltschaft erhebt nun ernsthafte Vorwürfe gegen den Fahrer. Man wirft ihm vor, den Straßenverkehr erheblich gefährdet und die Polizeibeamtin vorsätzlich angegriffen zu haben. Dabei könnte er sich nur schwer herausreden, denn der Angeklagte hat bereits eine lange Vorstrafenliste: elf Vorstrafen, darunter Urkundenfälschung und wiederholte Diebstähle, werden ihm zur Last gelegt. Auch ohne Führerschein erwischte die Polizei ihn bereits sieben Mal. Ein bedeutender Rückschlag in seinem Leben war der Aufenthalt im Jugendgefängnis von 2012 bis 2013, nach dem ihm der Führerschein nie wieder ausgehändigt wurde.

Sein Verteidiger erklärte, der Mann habe sich in einer „Ausnahmesituation“ befunden und bezeichnete die Tat als „dumme Sache“. Zuvor hatte der Angeklagte Kokain konsumiert; ob das seine schnelle Fluchtentscheidung beeinflusste, bleibt offen. Zudem konnte sein Beifahrer entkommen, was die Situation für den Fahrer noch verschärfte.

Das Urteil und mögliche Konsequenzen

Im Gericht forderte die Staatsanwaltschaft ein hartes Urteil: zwei Jahre und drei Monate Gefängnis ohne Bewährung sowie ein Fahrverbot von drei Jahren standen auf der Liste. Die Verteidigung plädierte hingegen auf eine Bewährungsstrafe. Das Schöffengericht entschied schließlich nicht ohne Bedenken: Es verkündete zwei Jahre Haft auf Bewährung, verbunden mit einem dreijährigen Fahrverbot und einer Geldzahlung von 3000 Euro. Der Richter stellte klar, dass eine Haftstrafe bei diesen Vorstrafen normalerweise gerechtfertigt wäre, doch die Schwere der Strafe könnte einen zu großen Einschnitt in das Leben des Angeklagten darstellen.

Der Beschuldigte versprach während der Urteilsverkündung, sich bei der betroffenen Polizistin zu entschuldigen. Ob und welche Beurteilung die Staatsanwaltschaft letztendlich vornimmt, steht noch aus, denn das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Hier zeigt sich erneut, wie heikel die Thematik der Flucht vor der Polizei ist, bei der nicht selten auch Unbeteiligte in Gefahr geraten.

In einem breiteren Kontext ist das Flüchten vor der Polizei ein schwerwiegendes Delikt. Wie auf bussgeldkatalog.org zu lesen ist, kann der bloße Versuch, dem Haltgebot eines Polizeibeamten nicht Folge zu leisten, bereits mit einer Geldbuße belegt werden. Für Fahranfänger in der Probezeit heißt das: Diese Flucht könnte tiefere Folgen haben, da es sich um einen A-Verstoß handelt. Sollte hingegen gewaltsamer Widerstand geleistet werden, wie in diesem Fall, könnten die Konsequenzen noch gravierender ausfallen.

Schließlich bleibt nur zu hoffen, dass solche Situationen in Zukunft vermieden werden können, denn das Leben der Polizeibeamten, die Rolle der Verkehrssicherheit und der Schutz unschuldiger Bürger sollten stets an erster Stelle stehen. Der Vorfall hat nicht nur in der Region für Aufregung gesorgt, sondern regt auch zur Diskussion über die Verantwortung im Straßenverkehr an.

Weitere Details zu dem Vorfall sind auf SVZ nachzulesen.