Prozess in Stralsund: Brandstiftung mit millionenschweren Schäden!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am
Impressum · Kontakt · Redaktionskodex

Prozessbeginn gegen 38-jährigen Beschuldigten wegen Brandstiftung in Bergen auf Rügen mit millionenschaden. Urteil am 30. September.

Prozessbeginn gegen 38-jährigen Beschuldigten wegen Brandstiftung in Bergen auf Rügen mit millionenschaden. Urteil am 30. September.
Prozessbeginn gegen 38-jährigen Beschuldigten wegen Brandstiftung in Bergen auf Rügen mit millionenschaden. Urteil am 30. September.

Prozess in Stralsund: Brandstiftung mit millionenschweren Schäden!

Am Montag begann vor dem Landgericht Stralsund ein Prozess, in dem es um die mutmaßliche Brandserie geht, die im Oktober 2024 in Bergen auf Rügen für enorme Schäden sorgte. Angeklagt ist ein 38-jähriger Mann, der sich wegen Brandstiftung und Sachbeschädigung verantworten muss. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in der Nacht vom 1. auf den 2. Oktober insgesamt vier Brände gelegt zu haben, die in kurzer Zeit verheerende Auswirkungen hatten. Die Gesamtschäden übersteigen bislang 720.000 Euro, wobei allein die Zerstörung eines Doppelhauses mehr als 600.000 Euro kostete, wie der Nordkurier berichtet.

Die ersten Flammen zündeten in einem Geräteschuppen eines Sportvereins. Von dort breiteten sich die Feuer auf einen angrenzenden Schuppen aus und griffen schließlich auf ein Doppelhaus über. Neben diesen beiden Hauptbränden wurden zudem ein Carport und ein Zaun an anderen Grundstücken in Mitleidenschaft gezogen; diese konnten jedoch rechtzeitig gelöscht werden. Glücklicherweise gab es keine Verletzten, was in Anbetracht der Umstände eine kleine Erleichterung darstellt.

Unklare Motive und Vorstrafen

Bislang bleibt das Motiv des Beschuldigten unklar. Die Staatsanwaltschaft hüllt sich diesbezüglich in Schweigen. Vor Gericht wurde zudem bekannt, dass der Angeklagte bereits vorbestraft ist. Ob dies einen Einfluss auf das Urteil hat, wird sich im Laufe des Verfahrens zeigen. Geplant sind insgesamt vier Verhandlungstage, mit einem Urteil, das am 30. September erwartet wird. Zeugen sowie ein Brandsachverständiger sollen in den kommenden Sitzungen angehört werden, um Licht ins Dunkel zu bringen.

In der Zwischenzeit gibt es für Betroffene, die durch die Vorfälle möglicherweise in emotionalen Nöten stecken, zahlreiche Hilfsangebote. Die NDR berichtet, dass Vertrauenspersonen sowohl anonym als auch persönlich für Gespräche zur Verfügung stehen. Besonders wichtig ist, dass es Anlaufstellen für alle gibt, die sich in einer Krise befinden oder Angehörige haben, die suizidgefährdet sind. Die Unterstützung erfolgt in unterschiedlichen Formen: telefonisch, via Chat oder in persönlichen Gesprächen, alles vertraulich.

Was tun im Ernstfall?

Falls Sie oder jemand, den Sie kennen, Unterstützung benötigen, gibt es zahlreiche bundesweite Beratungsangebote:

  • Telefonseelsorge: Anonyme und kostenfreie Beratung unter 0800 – 111 0 111 oder 0800 – 111 0 222.
  • Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“: Anonyme und kostenlose Beratung unter 116 111 (montags bis samstags 14 bis 20 Uhr).
  • Elterntelefon „Nummer gegen Kummer“: Anonyme und kostenlose Beratung unter 0800 – 111 0 550.
  • Ein Elternstress-Telefon des Kinderschutzbundes Mecklenburg-Vorpommern bietet ebenfalls Hilfe an unter 0385 – 479 1570.
  • Für Jugendliche bis 25 Jahre ist der U25-Chat der Caritas eine hilfreiche Anlaufstelle.

Inmitten der rechtlichen Klärung bleibt abzuwarten, welche neuen Informationen aus den Verhandlungen hervorgehen. Die Geschehnisse haben viele Menschen in der Region aufgerüttelt und werfen ein Licht auf die tiefgreifenden Auswirkungen, die solche Taten mit sich bringen können.