Ziegenunfall im Streichelgehege: Krankenkasse verklagt Vogelpark!

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Ein Unfall im Streichelgehege des Vogelparks Marlow betrifft eine 63-jährige Urlauberin, die nun Schadensersatz fordert.

Ein Unfall im Streichelgehege des Vogelparks Marlow betrifft eine 63-jährige Urlauberin, die nun Schadensersatz fordert.
Ein Unfall im Streichelgehege des Vogelparks Marlow betrifft eine 63-jährige Urlauberin, die nun Schadensersatz fordert.

Ziegenunfall im Streichelgehege: Krankenkasse verklagt Vogelpark!

Der Urlaub im Vogelpark Marlow in Mecklenburg-Vorpommern hat für eine 63-jährige Frau aus Sachsen-Anhalt, die dort im Sommer 2023 Zeit mit ihrer Familie verbringen wollte, ein unerwartetes Ende genommen. Die Dame, die mit ihrer Tochter, ihrem Schwiegersohn und ihrem Enkel unterwegs war, wurde angeblich von einem Ziegenbock im Streichelgehege zu Fall gebracht. Dies berichtet LTO.

Die Frau erlitt eine schwere Knieverletzung, die eine Operation erforderlich machte. Nach dem Vorfall musste sie rund ein Jahr lang krankgeschrieben bleiben, was die Krankenkasse Salus BKK dazu veranlasste, Klage gegen den Vogelpark einzureichen. Die Kosten für die Behandlung, das Krankengeld und mögliche zukünftige Ausgaben summieren sich auf mehr als 31.000 Euro. Sollte die Klage erfolgreich sein, wären das erhebliche finanzielle Folgen für den Vogelpark.

Unterschiedliche Perspektiven zu dem Vorfall

Die Zeugenaussagen rund um den Vorfall widersprechen sich teilweise. Ein Urlauber berichtet, die Ziege sei gezielt auf die Frau zugelaufen. Dagegen äußerte sich der Schwiegersohn der Geschädigten, dass eine Gruppe von Ziegen in eine bestimmte Richtung gerannt sei und die Frau einfach im Weg stand. Ein weiterer Zeuge hieß es, die Frau habe einen „ordentlichen Rums in meine Kniekehle“ gespürt, bevor sie zu Fall kam. Diese unterschiedlichen Darstellungen werfen Fragen auf und werden sicher im Rahmen der gerichtlichen Prüfungen eine Rolle spielen.

Die Salus BKK argumentiert, dass die Anwesenheit eines Ziegenbocks in einem Streichelzoo nicht akzeptabel sei. Der Vogelpark selbst widerspricht dieser Aussage vehement. Die zoologische Leiterin des Parks ist überzeugt, dass man hier nicht von einem Ziegenbock sprechen kann, da im Gehege keine männlichen Ziegen waren und die Tiere generell als freundlich gelten. Auch sei gesichert, dass die Ziegen rund um die Uhr Zugang zu Futter haben und somit nicht hungrig waren.

Rechtliche Aspekte und kommende Entscheidungen

Das Gericht muss nun klären, inwieweit die Tierhalterhaftung gemäß § 833 BGB hier anwendbar ist. Ein entscheidendes Kriterium wird die Frage sein, ob es sich bei den Ziegen um Nutztiere oder um sogenannte Luxustiere handelt. Eine Entscheidung in diesem komplexen Fall wird am 23. Dezember 2025 erwartet, und viele fragen sich, wie sich der Vorfall auf den Ansehensverlust des Vogelparks auswirken könnte.

Die Situation zeigt einmal mehr, wie wichtig klare Verhältnisse und Sicherheitsstandards in Tierparks sind. Auch wenn Ziegen als harmlose und sanfte Tiere gelten, können unerwartete Vorfälle wie dieser schnell zu gravierenden Problemen führen. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht im Endeffekt entscheiden wird und welche Lehren aus diesem Vorfall gezogen werden können. Das nächste Treffen in dieser Angelegenheit hat bereits stattgefunden, mit der zoologischen Leiterin als Zeugin. Bleiben wir dran!