Ärzte in Greifswald kämpfen für elektronischen Arbeitsschutz!

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Die Universitätsmedizin Greifswald verstößt gegen neue Vorgaben zur elektronischen Arbeitszeiterfassung für Ärzt*innen ab 2025.

Die Universitätsmedizin Greifswald verstößt gegen neue Vorgaben zur elektronischen Arbeitszeiterfassung für Ärzt*innen ab 2025.
Die Universitätsmedizin Greifswald verstößt gegen neue Vorgaben zur elektronischen Arbeitszeiterfassung für Ärzt*innen ab 2025.

Ärzte in Greifswald kämpfen für elektronischen Arbeitsschutz!

In der Universitätsmedizin Greifswald brodelt es: Ab dem 1. Januar 2025 müssen die Arbeitszeiten der Ärztinnen und Ärzte im TV-Ärzte elektronisch erfasst werden. Dies sieht die jüngste Vorschrift vor, die die gesamte Anwesenheit am Arbeitsplatz dokumentieren soll – natürlich abzüglich der tatsächlich gewährten Pausen. Leider erfüllt das Greifswalder Klinikum die Vorgaben derzeit nicht. Statt einer korrekten elektronischen Erfassung werden dort lediglich handschriftliche Listen geführt, die anschließend in ein Dienstplansystem übertragen werden. Der Marburger Bund hat bereits auf diese Missstände hingewiesen und warnt vor den Gefahren dieser ungenauen Methode. Die bisherige Praxis kann nachträglich manipuliert werden und verwehrt den Ärztinnen und Ärzten einen klaren Überblick über ihre Arbeitszeiten.

Dr. Claudia Hellweg, Vorsitzende des Marburger Bundes Mecklenburg-Vorpommern, bringt es auf den Punkt: „Eine adäquate elektronische Erfassung ist notwendig, um Überstunden korrekt zu bezahlen und Höchstarbeitszeitgrenzen einzuhalten.“ Damit spricht sie nicht nur die Interessen der Ärzte an, sondern auch die patientenorientierte Qualität der Versorgung. Denn ohne ordnungsgemäße Aufzeichnung können Überstunden und Arbeitsbelastung nur schwer nachvollzogen werden.

Die neue Regelung im Detail

Die neue Regelung zur elektronischen Zeiterfassung ist nicht nur ein Schritt in die richtige Richtung, sie ist für alle Unikliniken in Deutschland verbindlich. Der Tarifvertrag „TV-Ärzte“, der zwischen dem Marburger Bund und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) verhandelt wird, gilt für über 20.000 Ärztinnen und Ärzte in Unikliniken. Laut Ärztestellen müssen Kliniken in diesem Kontext elektronische Terminals oder Zeiterfassungsgeräte bereitstellen, um eine manipulationsfreie „Positiv-Arbeitszeiterfassung“ zu gewährleisten.

Bisher waren solche Regelungen nur unter bestimmten Bedingungen Pflicht, doch ab Januar wird die gesamte Anwesenheit dokumentiert. Pausen zählen nur, wenn sie im Dienstplan vorgesehen sind und auch tatsächlich genommen werden können. Manipulationen, etwa das wiederholte Freigeben von Zeiten durch Vorgesetzte oder das nachträgliche Entfernen von erfassten Zeiten, sind unter den neuen Bestimmungen rundweg ausgeschlossen.

Niedrige Akzeptanz der elektronischen Zeiterfassung

Ein Blick auf die Erfahrungen der Ärztinnen und Ärzte zeigt jedoch ein ernüchterndes Bild. Laut einer Umfrage des Marburger Bundes aus dem Frühjahr 2025 haben gerade einmal 17% der Befragten eine elektronische und manipulationsfreie Zeiterfassung. Schockierende 83% gaben an, diese Regelung nicht umgesetzt zu haben. Dies hat nicht nur fatale Konsequenzen für die Erfassung von Überstunden, sondern auch für die Gesundheit der Mediziner. Rund 68% fühlen sich um ihre Erholungszeit betrogen und 52% berichten von finanziellen Nachteilen. Zudem hat mehr als die Hälfte der Befragten angegeben, unter größerer Erschöpfung und einer erhöhten Burn-out-Gefahr zu leiden. Die Stimmung unter den Ärztinnen und Ärzten ist entsprechend: 57% fühlen sich weniger motiviert.

„Die konsequente Umsetzung der Regelung zur elektronischen Arbeitszeiterfassung ist unumgänglich“, betont Dr. Hellweg, während das Greifswalder Krankenhaus sich weiterhin in der Verantwortung sieht, die Vorschriften zeitnah zu implementieren. Bis dahin bleibt abzuwarten, ob sich an der angespannten Situation tatsächlich etwas ändert.