Polizist in Greifswald: Herabstufung nach Datenmissbrauch entschieden!

Am 27.06.2025 entschied das Verwaltungsgericht Greifswald über Disziplinarmaßnahmen gegen einen Polizisten wegen Datenmissbrauchs.
Am 27.06.2025 entschied das Verwaltungsgericht Greifswald über Disziplinarmaßnahmen gegen einen Polizisten wegen Datenmissbrauchs. (Symbolbild/MMV)

Polizist in Greifswald: Herabstufung nach Datenmissbrauch entschieden!

Greifswald, Deutschland - Im Verwaltungsgericht Greifswald wurde am 27. Juni 2025 ein Urteil gefällt, das weitreichende Konsequenzen für einen 53-jährigen Polizisten aus Greifswald hat. Der Beamte war beschuldigt worden, unberechtigt personenbezogene Daten aus Polizeidatenbanken abgefragt zu haben. Trotz des ernsthaften Vorwurfs entschied das Gericht, dass der Polizist weiterhin im Beruf tätig bleiben darf. Dies stellt einen bemerkenswerten Schlussstrich unter ein Verfahren dar, das bereits vor längerer Zeit ins Rollen gekommen war. Der Polizist wird jedoch in eine niedrigere Dienstgradstufe herabgestuft, was sich auch auf sein Gehalt auswirkt.

Die Entscheidung führt zu einer Herabstufung vom Polizeiobermeister zum Polizeimeister, was ihn in die Besoldungsgruppe A7 versetzt, anstatt in der bisherigen Gruppe A8 zu verbleiben. Zudem wurde ein dreijähriges Beförderungsverbot ausgesprochen, was seine Karrierechancen erheblich einschränkt. Die Zurückstufung stellt die zweitschärfste Maßnahme nach dem Landesdisziplinargesetz dar und verdeutlicht die Ernsthaftigkeit der Vorwürfe, die gegen ihn erhoben wurden. Wie der NDR berichtet, ist der Fall nur einer von vielen, der zeigt, wie rigoros im öffentlichen Dienst gegen Fehlverhalten vorgegangen werden kann.

Disziplinarverfahren und Dienstpflichten

Disziplinarverfahren sind formelle Verfahren im öffentlichen Dienst, die bei Verdacht auf Dienstvergehen eingeleitet werden. Ziel ist es, die Verstöße gegen dienstliche Pflichten zu untersuchen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Diese reichen je nach Schwere des Vergehens von einem schriftlichen Verweis bis hin zur Entlassung. Das Beamtenberater Lexikon erklärt, dass bei der Bewertung des Fehlverhaltens immer das normale Versagen eines durchschnittlichen Beamten als Maßstab dient. Eindeutig über das normale Versagen hinausgehende Mängel müssen vorliegen, um disziplinarische Maßnahmen zu rechtfertigen.

Im Kontext eines anderen Falles bezüglich eines Kriminaloberkommissars, der von der Polizeiinspektion A-Stadt stammte, gab es ebenfalls ernste Vorwürfe hinsichtlich mangelnder Sorgfalt und Fehlverhalten gegenüber Kollegen. Trotz der erhobenen Vorwürfe konnte das Gericht später feststellen, dass kein Dienstvergehen vorlag. Der Kläger wies erfolgreich auf Überlastung hin und beantragte die Einleitung eines Disziplinarverfahrens wegen unbearbeiteter Strafanzeigen. Das Gericht hob letztlich die Einstellungsverfügung auf, was zeigt, wie fragile Situationen für Beamte sein können. Mehr Details dazu finden sich auf OpenJur.

Solche Verfahren verdeutlichen nicht nur die Herausforderungen, denen Beamte in ihrem Arbeitsalltag gegenüberstehen, sondern auch die strengen Anforderungen, die an ihre Dienstpflichten gestellt werden. Es ist von großer Bedeutung, die Rechte und Möglichkeiten von Beamten in solchen Disziplinarverfahren zu kennen. Die Beamtenberater bieten eine Vielzahl von Ansätzen und Verteidigungsstrategien an, um Beamten in dieser schwierigen Situation zur Seite zu stehen.

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OrtGreifswald, Deutschland
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