Ludwigslust: Neue Baumschutzsatzung sorgt für hitzige Debatte!

Ludwigslust hat eine neue Baumschutzsatzung verabschiedet, die Linden, Eichen und Ulmen besonders schützt.

Ludwigslust hat eine neue Baumschutzsatzung verabschiedet, die Linden, Eichen und Ulmen besonders schützt.
Ludwigslust hat eine neue Baumschutzsatzung verabschiedet, die Linden, Eichen und Ulmen besonders schützt.

Ludwigslust: Neue Baumschutzsatzung sorgt für hitzige Debatte!

Ludwigslust hat endlich seine neue Baumschutzsatzung am Start. Nach intensiven Diskussionen hat die Stadtvertretung beschlossen, die Regelungen von 2005 abzulösen. Besonders geschützte Baumarten sind nun Linden, Eichen und Ulmen, die ab einem Stammumfang von 0,3 Metern kalkuliert werden. Zudem werden alle anderen Nadel- und Laubbäume – einschließlich Walnüsse und Esskastanien – ab einem Umfang von 0,8 Metern unter besonderen Schutz gestellt. Das bedeutet einen aktiven Schutz für diese grünen Lebensräume, die so wichtig für das Stadtklima sind. Nordkurier berichtet, dass auch Ersatzpflanzungen nun unter den Schutz fallen.

Doch was bedeutet das konkret für die Grundstückseigentümer in Ludwigslust? Es gibt zahlreiche Ausnahmen, die vielen Besitzern das Leben erleichtern und die Schutzbestimmungen nicht über Gebühr verändern. So bleiben Obstbäume sowie Gehölze in Streuobstwiesen, Gärtnereien und Baumschulen von diesem Schutz unberührt. Auch gewachsene Gehölze, die als Naturdenkmale gelistet sind, fallen nicht darunter. Bürgermeister Stefan Pinnow bleibt dabei, dass es keine signifikanten Änderungen zum ersten Entwurf gab, trotz der Stimmen aus der Stadtvertretung, die die Regelung als überzogen empfanden.

Diskussion und Kritik

Die neue Satzung hat jedoch nicht nur Zuspruch gefunden. Kritiker bemängelten, dass die Vorschriften überraschend und unbesprochen in den Ortsteilen angekündigt wurden, was verständlicherweise für Unmut sorgte. Bürgermeister Pinnow und die Stadtvertretung sind jedoch einen Schritt zurückgegangen und haben die Satzung in den Ortsteilen zur Diskussion gestellt, bevor sie beschlossen wurde. So konnte auch die Meinung der Bürger einfließen, was letztendlich zu einem tragfähigen Kompromiss führte.

Aber wie wird der Schutz von Bäumen in Ludwigslust konkret umgesetzt? Aus Sicht des Bundesnaturschutzes ist es wichtig, dass Fällungen oder Beschädigungen geschützter Bäume verbindlich verboten sind. Bei drohender Fällung müssen die Verantwortlichen eine behördliche Genehmigung nachweisen können. Ein gutes Händchen bei der Umsetzung sind hier die Bau- und Grünflächenämter, die Untere Naturschutzbehörde und im Bedarfsfall auch die Polizei.

Schutz und Pflege von Stadtbäumen

Ein weiterer Aspekt, der im Rahmen der Satzung zu beachten ist, ist der Schutz von Bäumen in der Vegetationszeit. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) dürfen in diesem Zeitraum keine Bäume und Sträucher ohne wichtigen Grund geschnitten oder gefällt werden. Dieser Schutz gilt noch strenger für Bäume, die als Winterquartier für Fledermäuse dienen.

Wenn Sie mehr Informationen zu den neuen Regelungen oder der Suche nach weiteren Leistungen in Ludwigslust möchten, dann bietet das MV-Serviceportal eine zentrale Anlaufstelle. Hier können Sie bequem nach Informationen suchen und fündig werden.

Die neue Baumschutzsatzung ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, um die grünen Lungen unserer Städte zu bewahren und gleichzeitig das Gemeinschaftsgefühl in Ludwigslust zu stärken. Und eines ist sicher: Der Schutz unserer Bäume liegt uns allen am Herzen!