E-Scooter ohne Versicherung: Gericht eröffnet neue Chancen für Fahrer!

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Ein Stavenhagener Fahrer wurde wegen Fahren ohne Versicherung auf E-Scooter mit 750 Euro bestraft; Strafe in Arbeitsauflage umgewandelt.

Ein Stavenhagener Fahrer wurde wegen Fahren ohne Versicherung auf E-Scooter mit 750 Euro bestraft; Strafe in Arbeitsauflage umgewandelt.
Ein Stavenhagener Fahrer wurde wegen Fahren ohne Versicherung auf E-Scooter mit 750 Euro bestraft; Strafe in Arbeitsauflage umgewandelt.

E-Scooter ohne Versicherung: Gericht eröffnet neue Chancen für Fahrer!

In Mecklenburg-Vorpommern sorgt ein aktueller Fall für Aufsehen: Ein Mann aus Stavenhagen musste sich vor dem Amtsgericht Neubrandenburg verantworten, nachdem er im Mai 2024 ohne Versicherungsschutz auf seinem E-Scooter unterwegs war. Dies ist nicht nur eine unangenehme Situation, sondern auch eine, die heftig ins Portemonnaie gehen kann. Die Richterin Iris Hagedorn stellte klar, dass das Fahren ohne Haftpflichtversicherung als Straftat gilt und damit eine Geldstrafe nach sich ziehen kann. Laut svz.de wird berichtet, dass in der Region bereits knapp 100 ähnliche Fälle in diesem Jahr registriert wurden.

Die Umstände des Falls des Stavenhagener Mannes schockieren: Er fuhr seinen E-Scooter, den er seit März 2024 ohne Versicherung nutzte, und wurde am 16. Mai 2024 auf einem Supermarkt-Parkplatz kontrolliert. Bei der Verhandlung erschien er in einem T-Shirt mit einem provokanten Spruch, was für einige Schmunzler sorgte, untermauerte jedoch auch seine eher nachlässige Haltung gegenüber den Gesetzen.

Geldstrafe oder gemeinnützige Arbeit

Die Staatsanwaltschaft forderte einen Strafbefehl von 750 Euro, basierend auf 15 Tagessätzen zu je 50 Euro. Der Angeklagte legte Einspruch ein, da er von 563 Euro Bürgergeld lebt. Richterin Hagedorn zeigte sich verständnisvoll und schlug vor, die Geldstrafe in eine Arbeitsauflage umzuwandeln, was das Verfahren schließlich aufgrund „geringer Schuld“ einstellte. Der Stavenhagener muss nun 40 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Amtsgericht und Polizei weisen immer wieder darauf hin, dass E-Scooter-Fahrer sich an die gleichen Promillegrenzen wie Autofahrer halten müssen. Dies bedeutet, dass bei 0,5 Promille ein Bußgeld droht, für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt sogar ein striktes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Sollten die Promillewerte über 1,1 steigen, drohen sowohl Geldstrafen als auch Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr. Bussgeldkatalog.org betont zusätzlich, dass E-Scooter-Fahrer bereits ab 0,3 Promille mit Bußgeldern rechnen müssen.

Die Regeln für E-Scooter

E-Scooter sind in Deutschland seit 2019 für den Straßenverkehr zugelassen und unterliegen der Elektrokleinstfahrzeugverordnung (EKfV). Diese regelt unter anderem, dass E-Scooter eine Betriebserlaubnis benötigen und versichert sein müssen. Im Moment wird die EKfV überarbeitet, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, da die Unfallzahlen, insbesondere mit schweren Personenschäden, steigen. Zukünftig sollen E-Scooter dort fahren dürfen, wo Radverkehr erlaubt ist, und auch das Abbiegen bei Rotlicht unter bestimmten Bedingungen ermöglicht werden, ähnlich wie bei Radfahrern, so das ADAC.

Aktuell müssen E-Scooter-Fahrer darauf achten, dass sie auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen fahren. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen sind sie hingegen verboten. Wer die Vorschriften missachtet, kann mit hohen Geldstrafen rechnen: angefangen bei 40 Euro für das Fahren ohne Versicherungskennzeichen bis hin zu 1500 Euro bei wiederholtem Verstoß gegen die Alkoholgrenzen.

Der Fall des Stavenhagener Mannes zeigt eindrucksvoll, dass es beim E-Scooter-Fahren nicht nur um Spaß, sondern auch um Verantwortung geht. Mit ein wenig mehr Achtsamkeit und Kenntnis der Regeln, könnte man sich viel Ärger und hohe Kosten sparen.