Betrunkene Fahrerin prallt auf Parkplatz gegen Mercedes – 38.500 Euro Schaden!
In Teterow ereignete sich ein schwerer Unfall durch eine alkoholisierten Fahrerin, die hohen Sachschaden verursachte.

Betrunkene Fahrerin prallt auf Parkplatz gegen Mercedes – 38.500 Euro Schaden!
Ein gefährlicher Vorfall hat sich am Montagabend auf einem Supermarkt-Parkplatz in Teterow, Landkreis Rostock, ereignet. Eine 53-jährige Fahrerin setzte durch unüberlegtes Handeln nicht nur sich, sondern auch andere in Gefahr. Laut einem Bericht von NDR wollte die Frau gerade ausparken, als sie mit Vollgas über den Parkplatz rasete. Dabei prallte ihr Fahrzeug gegen einen parkenden Mercedes, der daraufhin gegen ein Straßenschild gedrückt wurde. Erst an einer Straßenlaterne kam das Auto zum Stehen.
Passanten, die sofort zur Hilfe eilten, wurden von der Fahrerin ignoriert und abgewiesen. Es war offensichtlich, dass die 53-Jährige erneut losfahren wollte, doch Zeugen konnten sie daran hindern. Ein Atemalkoholtest zeigte einen bedenklichen Wert von 1,58 Promille an.
Fahrlässigkeit und hohe Schäden
Der Vorfall hinterließ eine Spur der Verwüstung. Der geschätzte Sachschaden beträgt etwa 38.500 Euro. Die Ermittlungen gegen die alkoholisierte Fahrerin sind bereits im Gange, da es Hinweise darauf gibt, dass sie möglicherweise ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war.
Der Beifahrer, ein 60-jähriger Mann, war ebenfalls stark alkoholisiert, blieb jedoch unverletzt. Während des Polizeieinsatzes verlor die Fahrerin das Bewusstsein, weshalb die alarmierten Rettungskräfte sich um sie kümmerten. Solche Vorfälle sind nicht nur für die beteiligten Personen, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer äußerst gefährlich.
Alkohol am Steuer: Die Promillegrenzen
Ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen zeigt, dass das Fahren unter Alkoholeinfluss nicht nur riskant ist, sondern auch gravierende Folgen hat. Die Promillegrenzen in Deutschland sind klar definiert. Für Fahranfänger in der Probezeit liegt das absolute Alkoholverbot bei 0,0 Promille, während es ab 0,3 Promille bereits zur relativen Fahruntüchtigkeit kommen kann. Ab einem Wert von 1,1 Promille ist die Fahrt in jedem Fall strafbar, und ab 1,6 Promille muss mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung gerechnet werden, wie ADAC erläutert.
Fährt jemand mit über 0,5 Promille und verursacht einen Unfall, kann das nicht nur zu einem Bußgeld und Punkten in Flensburg führen, sondern auch der Versicherung einen Regress von bis zu 5000 Euro ermöglichen. Ein Risiko, das man auf keinen Fall eingehen sollte!
Es bleibt abzuwarten, wie die Ermittlungen gegen die 53-Jährige weiter verlaufen werden und welche rechtlichen Konsequenzen sie aufgrund ihres verantwortungslosen Handelns zu erwarten hat. Solche Vorfälle sind eine traurige Erinnerung daran, dass Alkohol am Steuer immer einen hohen Preis fordert.