1,1 Millionen Euro für soziale Projekte in MV: Das steckt dahinter!

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Im Juni 2025 wurden in Rostock über 1 Million Euro aus Geldauflagen für gemeinnützige Zwecke verteilt, um soziale Initiativen zu unterstützen.

Im Juni 2025 wurden in Rostock über 1 Million Euro aus Geldauflagen für gemeinnützige Zwecke verteilt, um soziale Initiativen zu unterstützen.
Im Juni 2025 wurden in Rostock über 1 Million Euro aus Geldauflagen für gemeinnützige Zwecke verteilt, um soziale Initiativen zu unterstützen.

1,1 Millionen Euro für soziale Projekte in MV: Das steckt dahinter!

In Mecklenburg-Vorpommern fließen auch in diesem Jahr erhebliche Gelder aus Justizverfahren in gute Zwecke. Im vergangenen Jahr wurden aus eingestellten Verfahren insgesamt 1,1 Millionen Euro für gemeinnützige Einrichtungen zur Verfügung gestellt, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Neben den großzügigen Zuwendungen erhielten die Staatskassen weitere knapp 720.000 Euro. Leider mussten auch im letzten Jahr einige Verfahren aufgrund kleinerer Delikte eingestellt werden, die aber durch die Geldauflagen letztendlich in wertvolle Unterstützungsmaßnahmen umgewandelt wurden.

Die Entscheidung, welchem gemeinnützigen Zweck das Geld zugutekommt, liegt in den Händen von Staatsanwälten und Richtern. Besonders hervorzuheben ist die Liste mit etwa 650 Organisationen, die vom Oberlandesgericht in Rostock geführt wird und regelmäßig aktualisiert wird. Einmal jährlich, zum 1. Mai, wird sie neu veröffentlicht, sodass auch neue Vereine eine Chance auf eine Aufnahme haben, solange sie ihre Gemeinnützigkeit nachweisen können.

Top-Empfänger und Verteilung der Gelder

Zu den Hauptempfängern der Geldauflagen im Jahr 2023 gehören das Dreikönigshospiz Neubrandenburg mit 32.540 Euro, der Förderverein „Kind im Krankenhaus“ in Neubrandenburg mit 30.100 Euro sowie die Verkehrswacht Wismar und Umgebung mit 26.800 Euro. In den letzten zehn Jahren summiert sich die Höhe der an gemeinnützige Einrichtungen gezahlten Gelder auf beeindruckende 8,8 Millionen Euro, wie die Statistiken zeigen. Der Gesamtbetrag an Geldauflagen in diesem Zeitraum beträgt etwa 14,3 Millionen Euro, was die Wichtigkeit dieser finanziellen Zuwendungen unterstreicht.

Die Verfahren, die zu diesen Geldauflagen führen, können beispielsweise als Teil der allgemeinen Straf- und Ermittlungsverfahren gemäß § 153a Strafprozessordnung eingestellt werden. Auch bei Bewährungsauflagen können solche Geldauflagen verhängt werden, wie durch die allgemeinen Richtlinien zur Vorgabe geklärt wird. Die Entscheidung darüber, ob die Gelder gemeinnützigen Institutionen oder der Staatskasse zufließen, liegt im Ermessen der Gerichte und Staatsanwaltschaften, was einen weiteren Spielraum für die Zuwendungsfähigkeit eröffnet, erläutert die Generalstaatsanwaltschaft Bremen.

Eingang in die Liste der Empfänger

Für viele Vereine und Organisationen bedeutet die Aufnahme in die Liste, die beim Oberlandesgericht Rostock geführt wird, eine wertvolle Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung. Hierbei ist es wichtig zu wissen: Die Einrichtungen müssen nachweisen, dass sie ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Es ist ein klarer Prozess, in dem nicht nur die Aufnahmen, sondern auch die Verwendungsnachweise über Gelder, die über 1.500 Euro liegen, geprüft werden müssen. Dieser Nachweis ist jährlich zu erbringen und ein wichtiger Teil der transparenten Mittelverwendung und -verteilung.

In Mecklenburg-Vorpommern ist das Engagement für die gemeinnützige Sache nicht nur stark, sondern auch erfolgreich, und zeigt, wie aus schwierigen Situationen positive Entwicklungen für die Gemeinschaft entstehen können. Ein gutes Händchen bei der Zuweisung von Geldern kommt letztendlich nicht nur dem einzelnen, sondern der Gesellschaft als Ganzes zugute. Wenn Sie auch Interesse daran haben, in der Liste der begünstigten Einrichtungen aufgenommen zu werden, sollten Sie sich an das Oberlandesgericht in Rostock wenden und die entsprechenden Anträge fristgerecht einreichen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern.